Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks schloss die EU zu Beginn der neunziger Jahre mit zehn Staaten Mittel- und Osteuropas (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) besondere Assoziierungsabkommen, die so genannten "Europa-Abkommen", die für die genannten zehn Staaten mit der Option auf eine Vollmitgliedschaft in der EU verbunden sind. Ziel der Europa-Abkommen ist der Ausbau der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der EU und den assoziierten Staaten, der Abbau von Wirtschafts- und Handelsbeschränkungen, die Unterstützung des Transformationsprozesses in Richtung auf marktwirtschaftliche und demokratische Strukturen in diesen Staaten sowie ihre Heranführung an die EU. Seit 1990 ließ die EU den Staaten des Europa-Abkommens umfangreiche Finanzmittel zukommen, die in etwa die Hälfte der diesen Staaten insgesamt geleisteten Hilfen ausmachte. Nach dem Machtwechsel in Jugoslawien im Oktober 2000 schloss die EU im November 2000 auch ein umfangreiches Abkommen über gegenseitige Zusammenarbeit, in dessen Rahmen die EU Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro, verteilt auf fünf Jahre, zusagte.
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