Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde 1952 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU und setzt sich aus 15 Richtern und acht Generalanwälten zusammen.
Sowohl Richter als auch Staatsanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Aus jedem Land der EU muss ein Richter vertreten sein. Der Gerichtshof hat einen Präsidenten, den die Richter aus ihrer Mitte wählen. Seit 1994 ist dies der Spanier Gil Carlos Rodriguez Iglesias.
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