In der Selbstverwaltung wirkt der Bürger innerhalb besonderer Zweckverbände an der öffentlichen Verwaltung mit.
Territoriale Selbstverwaltung
Die bedeutendste Einrichtung ist die Gemeinde. Sie ist Gebietskörperschaft und selbständiger Wirtschaftskörper. Die Gemeinde hat das Recht:
Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen
wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben
ihren Haushalt selbständig zu führen
öffentliche Abgaben auszuschreiben
Die Gemeinde verfügt über einen:
eigenen Wirkungsbereich ( Bau-, Straßenpolizei )
vom Bund oder Land übertragenen Wirkungsbereich ( Wahlen )
Als juristische Person kann die Gemeinde nur durch Organe handeln. Dazu zählen:
der Gemeinderat
der Gemeindevorstand
der Bürgermeister
Der Instanzenzug innerhalb der Gemeinde geht vom Bürgermeister über den Gemeinderat an den Gemeindevorstand. Ein außerordentliches Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gemeinderates ist eine sogenannte Vorstellung.
Berufliche Selbstverwaltung
Träger dieser Verwaltung sind gesetzlich verankerte berufliche Interessensvertretungen (Kammern), die durch Zwangsmitgliedschaft ihrer Angehörigen gekennzeichnet sind.
z.B.: Handelskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer
Neben diesen Kammern gibt es auch Interessensvertretungen, die auf vereinsrechtlicher Grundlage beruhen.
z.B.: Präsidentenkonferenz der Landwirtsschaftskammern, Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe und die im ÖGB vereinigten 15 Fachgewerkschaften.
Soziale Selbstverwaltung
Einrichtungen dieser Verwaltung sind die sogenannten Träger der Sozialversicherung. Dazu zählen:
in der Krankenversicherung die Gebietskrankenkassen
in der Pensionsversicherung die Pensionsversicherungsanstalten
in der Unfallversicherung die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
All diese Einrichtungen sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefaßt.
Kulturelle Selbstverwaltung
Zu den Einrichtungen dieser Verwaltung zählen Universitäten und die Österreichische Hochschülerschaft.
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