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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Arbeitslosigkeit

Die europäische zentralbank



Die EZB hat in ihrer Funktion, das ESZB zu leiten, als vorderrangiges Ziel, die Stabilität der Einheitswährung zu gewährleisten; nur soweit dieses Ziel nicht beeinträchtigt wird, unterstützt sie noch nach Möglichkeit die allgemeine Wirtschaftspolitik (Nr. 2, Art. 2). Auch die EZB ist absolut unabhängig: "Weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken noch Mitglieder ihrer Beschlußorgane [darf] Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen oder anderer Stellen einholen oder entgegennehmen."(Nr. 2, Art. 7) Diese Unabhängigkeit und die vorderrangige Verpflichtung zur Preisstabilität ist Bedingung, daß die Bundesrepublik Deutschland überhaupt an einer Währungsunion teilnehmen darf, in der die Bundesbank ihre Aufgaben und Befugnisse an eine Europäische Zentralbank übertragen kann (Art. 88 GG). Sitz der EZB wird Frankfurt am Main sein.

Die EZB wird bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Kapital von 5 Mrd. ECU zur Verfügung haben (Nr. 2, Art. 28), und kann zusätzlich mit Währungsreserven bis zu 50 Mrd. ECU ausgestattet werden (Nr. 2, Art. 30).

Die Beratungen über die Instrumente der EZB sind schon fortgeschritten: Nach Angaben des niederländischen Notenbankpräsidenten Duisenberg (SZ v. 9.11.95) wird es einen Lombard- und Diskontsatz geben, außerdem ist die Einführung einer Mindestreserve sehr wahrscheinlich. Außerdem soll es eine Orientierung an der Geldmenge und nicht direkt an der Inflationsrate geben. Die geldpolitische Steuerung soll über Offenmarktpapiere erfolgen (SZ v. 9.11.95). Bundesbankpräsident Tietmeyer meinte dagegen in einem SZ-Interview vom 28. Dezember, daß es trotzdem noch einige strittige Punkte gäbe, so zum Beispiel die Mindestreservepolitik, die es zwar in einigen Ländern Europas nicht gibt, die aber schon der EZB als Instrument zugesichert wurde (Nr. 2, Art. 19). Prof. Hankel befürchtet aber, daß die EZB, obwohl sie vom Aufbau der Deutschen Bundesbank sehr ähnlich ist, mehr Probleme in ihrer Geldpolitik haben wird, "denn sie genießt keinen Vertrauensvorschuß wie die Bundesbank"(Nr. 13, S. 42)

Ein weiteres noch zu lösendes Problem ist der noch ungeklärte rechtliche Status der europäischen und nationalen Währungen in der Übergangszeit ab 99 (SZ 19.1.96).

Weitere Probleme treten momentan beim Zeitplan zum Umbau des EWI zum EZB bzw. zum Aufbau des EZB auf. Da sich die 15 Länder darauf geeinigt haben, die möglichst aktuellen Wirtschaftsdaten von 1997 zur Prüfung der Konvergenzkriterien zu benützen, wird diese Prüfung und damit die Festlegung der teilnehmenden Staaten wahrscheinlich erst im Frühjahr 98 erfolgen. Da die EZB am 1. Januar 1999 mit Beginn der 3. Stufe einsatzbereit sein muß, wird ihr die von allen Finanzministern der EU als notwendig angesehene einjährige Vorbereitungszeit nicht zur Verfügung stehen. Selbst wenn es den Regierungen gelingt, geeignete Leute für die Besetzung des EZB-Direktoriums rechtzeitig zu verpflichten, wird der zeitliche Rahmen "sehr knapp bemessen sein", so ein Vertreter der Bundesbank in der SZ v. 19.1.96.

 
 

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