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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die eu - was ist das, ihre entwicklung und bedingungen



Die Europäische Union (kurz: EU) ist eine aus 15 Mitgliedsländern bestehende Gemeinschaft, zu der zur Zeit noch Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Nieder- lande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien gehören.
Am 1. Mai 2004 werden 10 neue Länder beitreten, das werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sein. Die feierliche Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. Die Länder treten noch rechtzeitig genug bei, um an den um Juni 2004 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.
Die jetzige EU hat eine Fläche von 3.230.000 km², die sich um 738.554 km² auf 3.968.554 km² erweitern wird. Zunehmen wird außerdem die Bevölkerungszahl, die von 377,9 Mio. auf 435,0 Mio. steigen wird, sowie das Bruttoinlandsprodukt, welches von 8.524 Mrd. Euro auf 8.880,5 Mrd. Euro steigen wird.
Die Bevölkerungsdichte beträgt zur Zeit noch 117 Einwohner pro km² und wird nach der Osterweiterung auf 114 Einwohner pro km² fallen. Ebenso wird das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von 22.559 Euro auf 19.604 Euro sinken.
Die EU, damals noch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (kurz: EWG), wurde 1958 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. Bis heute gab es schon vier Erweiterungen, die allerdings lange nicht so groß waren wie die jetzt kommende Osterweiterung. 1973 traten der EU Dänemark, Großbritannien und Irland bei, 1981 kam Griechenland dazu, 5 Jahre später, 1986 war der Beitritt von Portugal und Spanien und vor 8 Jahren erweiterte sich die EU auf die jetzigen 15 Mitgliedsländer, Finnland, Österreich und Schweden kamen dazu.
Ein weiterer Beitritt wird voraussichtlich 2007 sein, wenn Rumänien und Bulgarien in die EU aufgenommen werden. Die Türkei hat als 13. Beitrittsland im Dezember 1999 Kandidatenstatus erhalten. Die Beitrittsverhandlungen können aber erst beginnen, wenn die Türkei die politischen Anforderungen erfüllt hat, worüber im Dezember 2004 entschieden wird.
Doch nicht jedes Land kann einfach so Mitglied der Europäischen Union werden. Die Voraussetzungen für einen Beitritt sind die Achtung der Grundsätze der (Grund-) Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte, sowie der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus muss ein Land allerdings noch die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese wurden auf der Tagung des Europäischen Rates 1993 aufgestellt.
Deshalb muss ein Land außerdem noch folgendes erfüllen bzw. haben:
 Institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie
 Rechtsstaatlichkeit, Währung und Schutz der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten
 Vorhandensein einer funktionsfähigen Marktwirtschaft
 Die Fähigkeit, den Marktkräften und dem Wettbewerbsdruck standzuhalten
 Die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft und aus der Wirtschafts- und Währungsunion erwachsenden Verpflichtungen zu Übernehmen

Nach den Beitritten ist der Reformprozess in den Beitrittsländern allerdings noch nicht beendet. Die Europäische Kommission wird die Reformen der Beitrittsländer bis zu 3 Jahren nach dem Beitritt beobachten und den Europäischen Rat darüber informieren. Falls die Beitrittsländer ihre Beitrittsverpflichtungen nicht einhalten oder erfüllen, kann die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Das ist nötig um eine Erweiterung dieser Größe reibungslos durchzuführen.

 
 

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