. Er ist höchster Repräsentant des Staates
. Er ist an Gesetzgebung durch Art. 48 beteiligt
. Er kann den Reichstag auflösen (Art. 25)
. Er kontrolliert die Regierung (Art. 53) durch Ernennung und Entlassung von Kanzler und Ministern
. Er ist Oberbefehlshaber aller Streitkräfte (Art. 47) und Diktator auf Zeit (außerordentlicher Notstand, Art. 48)
. Der Notstandsparagraph gibt ihm das Recht der Reichsexekution
. Er wird direkt vom Volk für 7 Jahre gewählt und kann beliebig oft wiedergewählt werden
Aufgrund seiner überragenden Machtfülle wird der Reichspräsident allgemein als "Ersatzkaiser" bezeichnet
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