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-Allgemeines
-Aufgaben
-Prägung des Amtes der Person
-Wahl und persönliche Vorraussetzung
- Wirkung im In-Ausland
-Zusammenwirkung der Verfassungsorgane
-Beendigung des Amtes
1.Allgemeines
Unsere Staatsform ist die einer Republik. Das bedeutet, dass an der Spitze unseres Staates ein Präsident - und kein Monarch - steht und das die Bundesrepublik Deutschland durch den Inhaber dieses Amtes nach außen hin repräsentiert wird.
Generell wird mit der Bezeichnung als Staatspräsident (in diesem Fall Bundespräsident) lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Amtsträger das Staatsoberhaupt des jeweiligen Landes ist. Über seine politischen Machtbefugnisse und Wirkungsmöglichkeiten ist damit noch nichts ausgesagt. Ob seine Stellung stark - vielleicht sogar diktatorisch - oder weniger stark ist, lässt sich erst bei näherer Betrachtung des Regierungssystems feststellen, vor allem in Hinblick auf die Frage, wie das Verhältnis zwischen dem Staatsoberhaupt und den übrigen Staatsorganen ausgestaltet ist.
In den westlichen Demokratien spricht man von einem präsidentiellen oder parlamentarischen Regierungssystem. Das erstere wird angeführt, wenn die politische Stellung des Präsidenten besonders stark ist.
Das zweite hier zu erwähnende Regierungssystem ist das parlamentarische. Es trifft zu, wenn die politische Stellung des Präsidenten im Vergleich zum Parlament und zur Regierung relativ schwach ausgestaltet ist und sich sein Amt als Staatsoberhaupt vornehmlich auf Repräsentationsaufgaben beschränkt
2.Aufgaben
Zu den klassischen Funktionen, die der Bundespräsident als Staatsoberhaupt hat, gehören:
- die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste),
. die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG), der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG.
Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen:
.der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers(Art. 63 GG),
.Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister(Art. 64 GG), .
Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
.Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
.Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
.das Begnadigungsrecht für den Bund(Art. 60 Abs. 2 GG).
sonstige Aufgaben
Neben der politischen Funktion des Bundespräsidenten fallen in dessen Tätigkeitsbereich weitere Aufgaben, die er mit Hilfe seines unter der Leitung eines Staatssekretärs stehenden Amtes (Bundespräsidialamt) wahrnimmt. So zum Beispiel die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen, die Übernahme von Schirmherrschaften, Reisen ins In- und Ausland aus politischen, kulturell oder wirtschaftlich wesentlichen Anlässen; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die eigenen Tätigkeiten; Bearbeitung von Petitionen aus der Bevölkerung durch Auskunftserteilung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen oder Hilfe in Notlagen; Glückwunschadressen oder Beileidsworte in besonderen Fällen; Übernahme von Ehrenpatenschaften (für jedes 7. Kind der Familie); Gratulation zu hohen Ehe- und Altersjubiläen
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