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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Budget und steuern in der eu



Budget Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan (für ein Jahr), bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden.

Erstellung eines Finanzplanes:
. Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
Der Haushaltsplan grundsätzlich von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der nicht zwingenden Ausgaben fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten.

. Erste Lesung im Rat
Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat mit qualifizierter Mehrheit angenommen.


. Erste Lesung im Parlament
Der Haushaltsentwurf wird dann dem Parlament zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können.

. Zweite Lesung im Rat
Die Änderungen bzw. Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden. Die Änderungsvorschläge für obligatorischen Ausgaben können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden. Die Abänderungen der nicht zwingenden Ausgaben können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte.


. Zweite Lesung des Parlaments
Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht zwingenden. Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest. Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.

Funktionsbereiche:
Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur


Mittelherkunft (Zahlen von 1997)
Da die EU selber keine Steuern erhebt, wird der Haushalt über ein System von "Eigenmitteln" finanziert. Die Eigenmittel umfassen:

. Zölle, die an den EU-Außengrenzen erhoben werden, Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (18,4% der Gesamteinnahmen)
. einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der Mitgliedsstaaten (45,1% der Gesamteinnahmen)
. einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der Mitgliedsstaaten (35,6% der Gesamteinnahmen)
. sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (0,9% der Gesamteinnahmen)


Nettozahler
Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler (Schätzungen nach trug D 1994 etwa 25 Mrd. ECU mehr bei, als wieder an Deutschland zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes. Aber man muß bedenken, daß der Beitritt zur EU wesentlich wirtschaftliche Vorteile bringt.

Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd. S)

1995 1996 1997 1998 1999
12,15 4,83 12,02 13,9 16,4







Mittelverwendung 1998 (in Mrd. ECU)

Agrarpolitik 40 Mrd. (47%)
strukturpolitische Maßnahmen 27 Mrd. (32%)
Verkehr, Forschung und Entwicklung 5 Mrd. (6%)
Außenpolitik 5 Mrd. (6%)
Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen 4 Mrd. (5%)
Sonstiges 3 Mrd. (4%)

Strukturfonds
Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele, die in der Regionalpolitik abgehalten werden.


Regionalpolitik
Das Ziel der Regionalpolitik ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen (unterentwickelte Zonen sollen an besser entwickelten Gebiete herangeführt werden).

Der Regionalfonds beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.

Ziel 1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
(einstimmiger Ratsbeschluß zur Deklarierung)

Ziel 2: Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen, die von der rückläufigen industriellen
Entwicklung schwer betroffen sind

Rahmenverordnung für die Förderfähigkeit:
. Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
. Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
. Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen

Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und
der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben

Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an

Veränderungen der Produktionssysteme
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im
industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird.

Ziel 5a: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der
Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik

Aktionen:
. Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe

. Beihilfen für Junglandwirte
. Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
. Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Ziel 5b: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der
Strukturanpassung der ländlichen Gebiete
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen
Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen
zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
. hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten

. niedriges Agrareinkommen
. geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
Ziel 6: Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner
pro km² (zB: Skandinavien).

Die Gemeinschaftsinitiativen
INTERREG II: Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Außengrenzen

der EU
LEADER II: Entwicklung ländlicher Regionen und die wirkungsvollere Nutzung von deren regionalen

Entwicklungspotentialen
BESCHÄFTIGUNG: Integration von Jugendlichen, Frauen und Behinderten in den Arbeitsmarkt
ADAPT: Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Strukturwandel - insbesondere hinsichtlich
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten
RECHAR II: Unterstützung des Strukturwandels in Regionen mit Kohlebergbau
RESIDER: Unterstützung des Strukturwandels in Regionen mit Eisen- und Stahlindustrie und Förderung
von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen
RETEX: Unterstützung des Strukturwandelsinn Regionen mit Textilindustrie
KMU: Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen (Wettbewerbsfähigkeit, Marktposition)
URBAN: Förderung der Bereiche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit,
Infrastruktur und Umwelt in großstädtischen Problemgebieten


Forschung und Entwicklung
Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt.


Forschung & Entwicklung Ausgaben 1998
Bereich Finanzierung (in Mio ECU)
Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668
Industrielle Technologien 2.140

Umwelt 1.157
Biowissenschaften und -technologien 1.709

Energie 2.412
Verkehr 263
Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792

Gesamt 13.215


Österreich
Die Zielgebiete

Ziel 1 Burgenland
Ziel 2 Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 4 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen


Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999
(in Mio ATS)

Ziel Betrag
Ziel 1 2.428,80

Ziel 2 1.333,20
Ziel 3 1.042,80

Ziel 4 4.171,20
Ziel 5a 5.121,60

Ziel 5b 5.425,20

Die Gemeinschaftsinitiativen

Österreich erhält 19.281,24 Mio öS für den Zeitraum 1995 bis 1999. Eine der für Österreich wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen ist INTERREG II.




Die Entwicklung
Der Etat 2000
Wie in den vergangenen Jahren wird die Agrarpolitik der größte Ausgabenposten mit rund 40 Milliarden Euro sein, der fast die Hälfte des Budgets in Anspruch nimmt. Für Strukturförderung der benachteiligten Gebiete hat das Parlament eine Reduzierung um 500 Millionen Euro auf 30,45 Milliarden vorgesehen.
Eine geringe Steigerung der Mittel sieht das Parlament dagegen bei den internen Politikbereichen Beschäftigung, Jugend, und Bildung sowie Umwelt vor.

Die GAP
Der Bericht über die Situation der Landwirtschaft in der EU 1994 weist aus, daß die für das Jahr 1994 festgelegte Grenze von 36,5 Mrd. ECU um 1,7 Mrd. ECU unterschritten wurde.
Dieser Umstand deutet auf eine positive Auswirkung der Maßnahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik und auf die relative Stabilität der Stützungen hin.
Andererseits ist im Zuge der Diskussion um den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Länder immer wieder die Diskussion aufgetreten, ob die GAP auch in Zukunft mit ihren Ausgleichs- und Prämienzahlungen finanzierbar sein wird.


Die Osterweiterung
Die mittel- und osteuropäischen Länder würden bei Anwendung der derzeit geltenden Grundsätze zur Gänze unter die Ziel 1-Gebiete fallen und somit einen strukturpolitisch effizienten Einsatz der Fondsmittel bedeutend erschweren (jährlich ca. 264 Mrd. öS an zusätzlichen Zahlungen).

Steuersätze in der EU
Mehrwertsteuersätze Einkommensteuersätze Körperschafts-steuersätze
normal ermäßigt Eingang Höchst
Deutschland 16,0 % 7,0 % 25,90 % 53,00 % 48 % od. 32 %
Luxemburg 15,0 % 6,0 % 10,00 % 50,00 % 32 %

Österreich 20,0 % 10,0 % 10,00 % 50,00 % 34 %
Schweden 25,0 % 12,0 % 31,00 % 56,00 % 28 %

Als die Niederlande vor wenigen Jahren wichtige Unternehmersteuern senkten, wechselten viele Betriebe vom benachbarten Deutschland ins wenige Kilometer entfernte Steuerparadies Niederlande. Mit ihnen Tausende Arbeitsplätze. Solche Fälle sollten durch eine Steueranpassung vermieden werden.

Ein Steuerausfall (wenn ein Land die Steuern senkt) verschärft in anderen EU-Ländern die Budgetsituation, erzwingt zusätzliche Sparmaßnahmen sowie eine weitere steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und führt direkt zu mehr Arbeitslosigkeit.

Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?
Geplant ist die weitergehende Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Der Vorschlag Finnlands, Maßnahmen bei der Quellensteuer, der Energiesteuer und den Unternehmenssteuern anzustreben, fand in Brüssel breite Zustimmung.

Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?
Eine europäische Zinsbesteuerung:
Die Briten fordern die sog. Eurobonds (internationale Anleihen) mit einem Wert von mehr als 40.000 Euro von der Besteuerung auszunehmen. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Befürchtung, den Finanzplatz London durch die erwartete Abwanderung des Bondmarkts zu schädigen.


Die Ökosteuer:
In der Europäischen Union wird es nach Ansicht des vormaligen EU-Ratsvorsitzenden, Viktor Klima, früher oder später eine ökologische Steuerreform geben. Dabei müsse als Ziel das Verursacher-Prinzip gelten: \"Wer die Umwelt schont, wird steuerlich entlastet, wer die Umwelt nicht schont, wird steuerlich belastet\".

Die Steuerreform in Österreich

OECD für Senkung lohnabhängiger Abgaben
Sozialversicherungsbeiträge und das Transfersystem in eine Abgaben- und Förderungsreform einbeziehen
mehr Steuerverantwortung bei den Bundesländern
Bezüglich der Verteilung der Steuern auf die Gebietskörperschaften wird kritisch vermerkt, daß in Österreich ein sehr hoher Teil der Steuern auf Bundesebene erhoben und nach fixen Schlüsseln an Bundesländer und Gemeinden weiterverteilt wird, was deren finanzielle Verantwortlichkeit wesentlich schwächt.

 
 

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