Kapitalgesellschaft (juristische Person)
Teilhaber (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage
Gründungsvoraussetzungen:
Eine oder mehrere Personen
Mindestgrundkapital 50.000€
Eintragung ins Handelsregister Teil B
Satzung benötigt notarielle Beurkundung
Rechte der Aktionäre:
Stimmrecht (nach Aktienanteil)
Recht auf Anteil am Gewinn
Pflichten der Aktionäre:
Pflicht zur Kapitaleinlage
Beschränkte Haftpflicht
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