Singer lehnt, wie schon zuvor erwähnt in der Konsequenz seiner Argumentation die unfreiwillige Euthanasie ab, da "... die Euthanasie nur dann gerechtfertigt ist, wenn jene, die getötet werden, entweder :
1. die Fähigkeit, ihrem Tod zuzustimmen, nicht haben, weil sie die Wahl zwischen der Fortsetzung ihrer Existenz und ihrer nicht - Existenz nicht zu verstehen mögen, oder ;
2. die Fähigkeit haben zwischen der Fortsetzung ihres Lebens und dem Tod zu wählen und eine wohlinformierte, freiwillige und sichere Entscheidung treffen, zu sterben" (Singer 1984, S. 200)
Es handelt sich jedoch bei den Objekten der unfreiwilligen Euthanasie um Wesen mit Personenstatus - so Singer -, deren Interesse im Weiterleben besteht.
Christian Stadler bemerkt hierzu kritisch, daß im Rahmen einer Gesamtansicht der Dinge, unter utilitaristischen Maßstäben auch die Tötung einer Person gerechtfertigt sein könnte.
"Vorstellbar wäre nur ein Fall, in dem das weiterleben einer Person das Glück(serleben) von allen anderen so stark einschränkt, daß die Verletzung ihrer Interessen dagegen weniger wiegen würde. Ein uns positiv erscheinendes Beispiel wäre der Tyrannenmord, ein negatives die Morde der Nationalsozialisten an Psychiatriepatienten. Auch hier wird die Gefahr deutlich, die darin liegt, von einen Wert des menschlichen Lebens abzugehen. Auf der damit eröffneten schiefen Ebene bestehen keine Grenzen mehr, es ist alles eine Kosten/Nutzen Rechnungsfrage." (Stadler 1991, S. 119)
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