1. AUFKLÄRUNG - BEGINN DER MODERNEN KULTUR
Die Wurzeln der Aufklärung liegen im englischen Empirismus (Locke, Berkeley) und Sensualismus bzw. im französischen Rationalismus (Voltaire, Montesquieu) sowie in den Überlegungen Kants.
An die Stelle des religiösen Strebens tritt zunehmend der Wunsch des einzelnen nach individuellem irdischen Glück
Streben, in einer liberalen Wirtschaft alle Produktions- und Handelshemmnisse zu beseitigen
Säkularisierung aller Lebensbereiche: Vernunft soll Handeln und Leben bestimmen;
Einschränkung des Religiösen auf die reine Innerlichkeit, Rückzug der Religion ins Private empfindsam emotionale Frömmigkeit
Schlagworte: Vernunft, Witz, Verstand und Glückseligkeit
Die Aufklärung wollte alle Lebensbereiche durchdringen. Sie zeigte sich:
Fortschrittlich im Glauben an eine Vernunftkultur
Philanthropisch im festen Vertrauen auf die allgemeine Vernunftanlage des Menschen
Optimistisch in der Erwartung einer allgemeinen Glückseligkeit
Die traditionellen Mächte (außer Friedrich II. und Josef II.) haben sich gegen Aufklärung und Vernunftkultur gewendet. Besonders in Österreich und Süddeutschland wurden Aufklärer verfolgt und aufklärerische Ideen verboten. In Südeuropa blieb die Aufklärung nahezu wirkungslos.
Die Aufklärungsphilosophen suchten die Welt vernünftig zu erfassen und zu gestalten und waren der Meinung, daß Religion und das gesamte soziale Leben nach den Regeln der Vernunft geordnet werden müßten. (Freimaurer)
Der preußische König Friedrich II. gab sich als aufgeklärter Monarch in einem absolutistischen Staat. An seinem Hof weilte einige Zeit Voltaire, auf den Friedrichs religiöse Gleichgültigkeit zurückgeht.
Vernunftreligion: Schöpfergott, dessen Schöpfung mit Vernunft erfaßt werden kann
Im Bürgertum fanden die Ideen der Aufklärung ihre eigentliche Verbreitung und Wirkung
Unterschiede zwischen Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert:
Preußen: religiöse Toleranz, Sparsamkeit, Pflichterfüllung, aufgeklärte Vernunft
Österreich: katholische Tradition, barocke Repräsentation, Treue und Glaube
2. AUFKLÄRUNG - WIRKUNG UND REZEPTION
Die Aufklärung legt politisch den Grund für die Humanisierung der Gesellschaft
Glaube der Aufklärer an: unbegrenzten Fortschritt, grenzenlos steigende Wohlfahrt, Gesundheit und Sicherheit, garantiertes Glück des einzelnen und der Gesellschaft ( Amerikanismus)
Kant: Mensch als Erkennender wird gegen Offenbarung und Religion in den Mittelpunkt der Welt gestellt
Alle Wirklichkeitserkenntnis hängt von den Erkenntnisvoraussetzungen des Menschen ab
3. THEATER DER AUFKLÄRUNG - DIE BÜHNE ALS MORALISCHE ANSTALT
Ziel: über gebildete Schauspieler auf die Bildung des Publikums wirken
Verstandesmäßige Durchdringung der Rolle und eine persönliche Identifikation des Schauspielers mit den darzustellenden Figuren
Theater/ Bühne als Stätte der geistigen Auseinandersetzung und als moralische Anstalt (Prägung des Lebens der Gesellschaft)
Großer Erfolg von Kabale und Liebe (politischer Erfolg): Bedeutsamkeit des bürgerlichen Trauerspiels
Bürgertum: Bevorzugung ernster Kunst , gegen geistreichen und frivolen Humor
4. LESSING
Er wollte das Publikum geistig und emotional ergreifen und über Verstand und Sinne Einsichten vermitteln; Handlungsweisen verändern; Geist und Seele erbauen und bewegen.
Der freie und aufgeklärte Bürger muß sich über theologische und historische Zwänge erheben, um mit Gleichgesinnten das Gute um des Guten willen zu tun Konflikt mit der kirchlichen Lehre: Publikationsverbot in religiösen Fragen (Hauptpastor Goeze)
Er machte (in Nathan der Weise) die Bühne zum Ort moralisch - theologischer Lehre
5. SELBSTVERWIRKLICHUNG UND FRAUENROLLE
Rolle der Frau in der tradierten Gesellschaft des 18. Jahrhunderts:
Besorgung des Haushalts an der Seite und unter der Aufsicht des Mannes, Erziehung der Kleinkinder
Kein persönlicher Anspruch auf Individualität, Glück und Liebe
Literarische Fiktion einer Neubestimmung der Rolle, der Funktion und der Stellung der Frau
Änderung der Auffassung von der Rolle der Frau (im Zusammenhang mit den Schlagworten der Aufklärung): Individuelle Besonderheit und Anspruch auf personale selbstverantwortete Lebensgestaltung
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