Menschenrechte gelten auch ohne staatliche Sanktionierungen und unter Umständen sogar gegen die
ausdrücklichen Gesetze eines Staates. Sie müssen allerdings durch das Grundrecht positiviert
werden. Sie gelten aber als Menschenrechte auch ohne Grundrecht zu sein. Menschenrechte sind
vorpolitisch, da sie den Menschen zum Gegenstand haben.
Grundrechte sind Bestandteile der positiven Rechtsordnung eines Staates. Daraus ergibt sich, dass
sie vom Gesetzgeber wieder abgeschafft werden können. Was für die Grundrechte gilt, muss für die
Menschenrechte noch lange nicht gelten und sie müssen nicht einem Menschenrecht entsprechen.
Weiters müssen sie durch einen verfassungsmäßigen Akt der Gesetzgebung legitimiert werden. Sie
haben den Menschen als Bürger zum Gegenstand.
Beide, Menschen- und Grundrechte, sind gegenüber den Staaten geltend zu machen.
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