Jean Jacques Rousseau nahm an, dass die Menschen im Urzustand in voller Freiheit
und Unabhaengigkeit gelebt hatten bisk sie sich viel später durch einen
\"Gesellsebaftsvertrag\" (contrat social) zur Einheit des Volkes zusammenschlössen
um ihre Güter besser schützen zu können. Nach Rousseau sind nur jene Gesetze
gültig, die dem \"Gesamtwillen\" (volonte generale) entsprechen. Im Gegensatz zu Locke
und Montesquieu glaubte Rousseau, dass die drei Gewalten nicht zu trennen und direkt
vom Volk auszuüben sind. In den modernen Demokratien setzte sich dieser Vorschlag,
abgesehen von der starken Rolle der direkten Demokratie in der Schweiz, kaum durch.
Neben der Lehre vor der Volkssouveränität... entwickelten die Aufklärer auch viele
anderen Förderungen, auf denen auch die heutige Menschenrechtsvorstellung beruht.
Dazu gehören vor allem die religiöse Toleranz, Harmonisierung des Strafrechts (d.h.
Abschaffung der Folter) Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Eigentem usw.
(Menschenrechte der sog. 1 Generation)
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