Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein
Exekutionskommando durchgeführt. Das Opfer stirbt durch Verletzung lebenswichtiger
Organe wie z.B. dem Herzen, Schädigung des Nervensystems oder durch Verbluten.
Eine gezielter Schuß in den Kopf hat die sofortige Bewußtlosigkeit des Opfers zur Folge.
Durch die höhere Entfernung bei Erschießungskommandos ist die Wahrscheinlichkeit von
Fehlschüssen aber höher, da die Exekutoren gezwungen sind, auf den Rumpf zu schießen.
|