Republik
Der Begriff der Republik (R.) ist einem fundamentalen Bedeutungswandel unterworfen. N. Machiavelli hatte die aristotelische Dreiteilung (Alleinherrschaft, Herrschaft weniger, Herrschaft viele) auf eine Zweiteilung reduziert und die Staaten der Welt nach R. en und Monarchien unterschieden. In den R.. en herrschten viele, in den Monarchien gehe die staatsgewallt von einem Einzigen aus. Aufgrund der Parlamentarisierung vieler Monarchien hat sich heute der Bedeutungsgehalt gewandelt. Mit R. ist jede Nicht- Monarchie gemeint. Das Staatsoberhaupt wird also nicht durch Erbfolge bestimmt. Die Frage der Staatsreform - R. oder Monarchie - ist demnach weitaus weniger wichtig als die Frage nach der Regierungsform - Demokratie oder Diktatur. Schließlich sagt die jeweilige Staatsform noch nichts über die tatsächlichen Herrschaftsträger und über die Legitimität des Staates aus. Die DDR war ebenso eine R. wie die BRD. In diesem Sinne ist R. ein bloßer Formalbegriff, der eine klare Einteilung der Staaten nach diesem Kriterium ermöglicht. Da die Propagierung der Monarchie heute keine Rolle spielt, ist der Begriff R. ohne Substanz. Er hat geradezu eine Entwertung erfahren (vgl. Langewiesche 1993). Doch gibt es zunehmend eine Position, die den Begriff der R. aufzuwerten sucht (vgl. Henke 1987). R. wird wieder mit der römischen res publica in Verbindung gebracht. Danach sind Staaten mit einer freiheitlichen Ordnung Ren - Staaten, die an den Bürgersinn appellieren, das Gemeinwohl zu verwirklichen suchen, eine rechtsstaatliche Ordnung aufweisen und den \"Verfassungspatriotismus\" fördern.
Demokratie
Der Typ Demokratie, der sich aus dem Autoritärismus seit den 1980er Jahren herausgebildet hat, kann am treffendsten als prozentdual bestimmt werden. Diese Demokratie als Verfahrenstechnik ist im Grundsatz Konkurrenz von Parteien in einem Wahlsystem. Eine auf Wahlen begründete Definition von Demokratie geht von der Annahme aus, dass der Prozess auch den Kern seiner Legitimation bildet. Eine solche Definition auf der Grundlage von Wahlen taucht dort auf, wo der Zweck, nämlich repräsentative Institutionen zu bilden, als gegeben genommen wurde. Wer diese Definition verwendete, sah kein Problem darin, dass korrumpierte Eliten Wahlverfahren zur Machterhaltung gegen die besten Interessen des Volkes verwenden könnten.
Die verfahrenstechnische Definition der Demokratie schließt daher das korrupte demokratische Regime nicht aus. Solange ein Land Wahlen abhalten kann, wird es immer noch als eine Demokratie betrachtet, ob die Regierung korrupt ist oder nicht. Befürworter der verfahrenstechnischen Definition glauben nicht unbedingt, dass Korruption in einem Wahlsystem vermieden werden kann und sprechen das Problem auch nicht an, dass das Wahlsystem dazu benutzt werden kann, korrupte Eliten an der Macht zu erhalten. Wenn aber Korruption den Eliten bei der Manipulation des Wahlsystem Hilfe leistet, dann wird Verantwortlichkeit und Rechenschaftslegung, der eigentliche Zweck des Wahlsystems, annulliert. Damit Demokratie ihren Namen verdient und nicht gerechtfertigte Ansprüche auf diesen Namen ausgeräumt werden können, muss die Auffassung eines demokratischen Regimes über die verfahrenstechnische Definition hinaus erweitert werden. Sie sollte auch die potentiell symbiotische Beziehung zwischen herrschenden Eliten, organisiertem Verbrechen und dem globalisierten Finanzsystem in Rechnung stellen.
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