Das Volk
Im Leben des Menschen in der Antike spielten der Tod und das Begräbnis eine wichtige Rolle. Die Welt der Toten war zwar von den Lebenden räumlich geschieden, denn das römische Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. untersagte Bestattungen innerhalb der Bannmeile der Stadt, doch zwang die Lage der Friedhöfe an den Strassen zu einer permanenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Obwohl mit dem Tod vertraut, scheute man die unmittelbare Nachbarschaft der Toten und hielt sie abseits. Zwar verehrte man ihre Grabstätten, doch bestand ein wichtiges Ziel der Grabkulte auch darin, die Verstorbenen an einer Wiederkehr zu hindern. Das römische Grabrecht sah den Schutz der Grabstellen vor und stellte die Beschädigung von Gräbern oder das Verschieben von Grabsteinen unter Strafe. Die städtischen Friedhöfe wurden von bezahlten Wächtern bewacht.
Trotz überlieferter Textstellen antiker Autoren und zahlreicher Grabinschriften, trotz Grabbauten und ausgegrabener Bestattungen gelingt es nicht, sich ein einheitliches Bild von den Vorstellungen zu machen, die in römischer Zeit über den Tod und das Jenseits herrschten. Der Tod bedeutete für viele das Ende des Seins und das Eintauchen in das Reich der Manen, der namenlosen Totengeister, die in der Nähe der Gräber unter der Erde existierten. Neben dieser eher pessimistischen Haltung findet sich aber auch der Glaube an eine unsterbliche Seele. Wieder andere hielten einen Aufstieg zu den Gestirnen für möglich oder hofften auf ein privilegiertes Dasein im Jenseits. Vom 2. Jahrhundert n. Chr. an versprachen östliche Mysterien- und Erlöserreligionen konkrete Entschädigung im Jenseits für erlittene irdische Nöte und erhielten auf Grund dieser Verheissungen grossen Zulauf. Zu diesen Religionen gehörte auch das Christentum mit der Aussicht auf leibliche Auferstehung von den Toten sowie ein ewiges Leben.
Die Arten
Die römische Antike kennt prinzipiell zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung (Inhumation, Körpergrab) und die Verbrennung des Leichnams (Kremation). Im 1. Jahrhundert n. Chr. herrschte die Leichenverbrennung vor. Nur Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt. Ebenso bestattete man offenbar auch Kriminelle und andere Angehörige sozialer Randgruppen unverbrannt beziehungsweise man verscharrte sie lieblos am Rand der Friedhöfe.
Die Beisetzung
Der Tod eines Angehörigen verpflichtete die
stadtrömische Familie zur strengen Einhaltung eines
mehrtätigen Rituals. Der oder die Verstorbene wurde
gesalbt, gekleidet und aufgebahrt. Nach zwei bis drei
Tagen trugen Verwandte die Bahre zum Begräbnisplatz.
Dem Leichenzug gingen angemietete Klageweiber und
Musikanten voran. Am Verbrennungsplatz stellte man das
Totenbett auf einen geschmückten Scheiterhaufen, es
wurde eine Leichenrede gehalten und der Scheiterhaufen
mit einer Fackel entzündet. Nachdem das Feuer
niedergebrannt war, bargen die Verwandten die
sterblichen Überreste aus der gelöschten Glut. Die
Knochenreste wurden mit Milch und Wein begossen, mit
Wohlgerüchen besprengt und in eine Urne gelegt. Diese
fand zusammen mit Parfümfläschchen und einer
brennenden Öllampe in einer Nische des
Familiengrabmals oder in der Grabgrube Platz. Von
einzelnen persönlichen Erinnerungsstücken abgesehen,
verzichtete man in Rom auf eine weitere
Grabausstattung. Nach einem Reinigungszeremoniell
versammelte sich die Familie am Grab zu einem
Totenmahl. Am Todestag und an anderen Feiertagen
trafen sich die Hinterbliebenen am Grab, entzündeten
ein Licht, deponierten Blumen und opferten Wein, Öl
und Milch. Die wichtigsten staatlichen Totenfeiertage
waren die vom 13. bis zum 21. Februar dauernden
parentalia, die den parentes, den Eltern und
Verwandten geweihten Gedenktage. Durch diese immer
wiederkehrenden Handlungen war einerseits das
Weiterleben der Verstorbenen in der Erinnerung der
Nachwelt gewährleistet, andererseits wurden die Toten
besänftigt.
(Das Volk
Im Leben des Menschen in der Antike spielten der Tod und das Begräbnis eine wichtige Rolle. Die Welt der Toten war zwar von den Lebenden räumlich geschieden, denn das römische Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. untersagte Bestattungen innerhalb der Bannmeile der Stadt, doch zwang die Lage der Friedhöfe an den Strassen zu einer permanenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Obwohl mit dem Tod vertraut, scheute man die unmittelbare Nachbarschaft der Toten und hielt sie abseits. Zwar verehrte man ihre Grabstätten, doch bestand ein wichtiges Ziel der Grabkulte auch darin, die Verstorbenen an einer Wiederkehr zu hindern. Das römische Grabrecht sah den Schutz der Grabstellen vor und stellte die Beschädigung von Gräbern oder das Verschieben von Grabsteinen unter Strafe. Die städtischen Friedhöfe wurden von bezahlten Wächtern bewacht.
Trotz überlieferter Textstellen antiker Autoren und zahlreicher Grabinschriften, trotz Grabbauten und ausgegrabener Bestattungen gelingt es nicht, sich ein einheitliches Bild von den Vorstellungen zu machen, die in römischer Zeit über den Tod und das Jenseits herrschten. Der Tod bedeutete für viele das Ende des Seins und das Eintauchen in das Reich der Manen, der namenlosen Totengeister, die in der Nähe der Gräber unter der Erde existierten. Neben dieser eher pessimistischen Haltung findet sich aber auch der Glaube an eine unsterbliche Seele. Wieder andere hielten einen Aufstieg zu den Gestirnen für möglich oder hofften auf ein privilegiertes Dasein im Jenseits. Vom 2. Jahrhundert n. Chr. an versprachen östliche Mysterien- und Erlöserreligionen konkrete Entschädigung im Jenseits für erlittene irdische Nöte und erhielten auf Grund dieser Verheissungen grossen Zulauf. Zu diesen Religionen gehörte auch das Christentum mit der Aussicht auf leibliche Auferstehung von den Toten sowie ein ewiges Leben.)
Die Arten
Die römische Antike kennt prinzipiell zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung (Inhumation, Körpergrab) und die Verbrennung des Leichnams (Kremation). Im 1. Jahrhundert n. Chr. herrschte die Leichenverbrennung vor. Nur Säuglinge wurden in der Regel unverbrannt beigesetzt. Ebenso bestattete man offenbar auch Kriminelle und andere Angehörige sozialer Randgruppen unverbrannt beziehungsweise man verscharrte sie lieblos am Rand der Friedhöfe.
Die Beisetzung
Der Tod eines Angehörigen verpflichtete die
stadtrömische Familie zur strengen Einhaltung eines
mehrtätigen Rituals. Der oder die Verstorbene wurde
gesalbt, gekleidet und aufgebahrt. Nach zwei bis drei
Tagen trugen Verwandte die Bahre zum Begräbnisplatz.
Dem Leichenzug gingen angemietete Klageweiber und
Musikanten voran. Am Verbrennungsplatz stellte man das
Totenbett auf einen geschmückten Scheiterhaufen, es
wurde eine Leichenrede gehalten und der Scheiterhaufen
mit einer Fackel entzündet. Nachdem das Feuer
niedergebrannt war, bargen die Verwandten die
sterblichen Überreste aus der gelöschten Glut. Die
Knochenreste wurden mit Milch und Wein begossen, mit
Wohlgerüchen besprengt und in eine Urne gelegt. Diese
fand zusammen mit Parfümfläschchen und einer
brennenden Öllampe in einer Nische des
Familiengrabmals oder in der Grabgrube Platz. Von
einzelnen persönlichen Erinnerungsstücken abgesehen,
verzichtete man in Rom auf eine weitere
Grabausstattung. Nach einem Reinigungszeremoniell
versammelte sich die Familie am Grab zu einem
Totenmahl. Am Todestag und an anderen Feiertagen
trafen sich die Hinterbliebenen am Grab, entzündeten
ein Licht, deponierten Blumen und opferten Wein, Öl
und Milch. Die wichtigsten staatlichen Totenfeiertage
waren die vom 13. bis zum 21. Februar dauernden
parentalia, die den parentes, den Eltern und
Verwandten geweihten Gedenktage. Durch diese immer
wiederkehrenden Handlungen war einerseits das
Weiterleben der Verstorbenen in der Erinnerung der
Nachwelt gewährleistet, andererseits wurden die Toten
besänftigt.
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