1.4.1. Die Phratrien
/
Phratrien (Bruderschaften) waren die Grundeinheit der personellen Ordnung einer Polis, die durch Beziehungen und Abhängigkeiten von Adligen und freien Bürgern zueinander bestimmt war und als reiner Personenverband angesehen werden konnte. Wahrscheinlich dienten solche nachbarschaftlichen Vereinigungen dem Schutz der Gemeinschaft nach innen. Die Anfänge lassen sich bis in das 8. Jahrhundert zurückverfolgen.
Unterbau der Phratrien waren die kultischen Vereinigungen (Genien), die wiederum aus einzelnen Familien bestanden.
Jährlich wurde aus den der Bruderschaft zugehörigen Adligen der Phratriearchos (Oberhaupt) bestimmt, der die Agora (Phratrieversammlung) leitete und die Verwaltung sowie rechtliche und religiöse Aufgaben übernahm.
Die Mitgliedschaft in einer Phratrie war Voraussetzung für die Zuerkennung der Bürgerrechte innerhalb der Polis und so war die wichtigste Aufgabe des Phratriearchos die Anerkennung der männlichen Kinder eines Bürgers als rechtmäßige Nachkommen.
1.4.2. Die Phylen
Phylen waren bis etwa in das 6. Jahrhundert keine regionalen, sondern vielmehr politisch agierende Polisbehörden. Der Vorsteher (Phylobasileus) wurde jährlich vom Basileus (später vom Stadtoberhaupt) bestimmt und handelte im Auftrag der Polis. Er vertrat also überregionale rechtliche, wirtschaftliche und andere Interessen.
Aus Aufzeichnungen Aristoteles geht hervor, dass es ab dem 6. Jahrhundert nach und nach in allen Poleis zu einer Phylenreform gekommen war. Nach Aristoteles gab es in der attischen Polis vier Phylen, die jeweils in drei Trittyen (drittel) unterteilt waren und zu denen 360 Genien aus je 30 Männern gehörten. So kann man davon ausgehen, dass in der nachsolonischen Zeit Phylen regionale Behörden waren.
|