Die sich verändernde Rechtspraxis der Frühen Neuzeit brachte es mit sich, dass Hexenprozesse nach dem Inquisitionsverfahren geführt wurden. Das heisst, dass zur Einleitung eines Verfahrens kein Privatmann öffentlich als Ankläger auftreten und seine Vorwürfe vor Gericht selbst beweisen musste. Vielmehr genügten dazu nun (heimliche) Anzeigen, welche dann von Amts wegen der Sache nachzugehen, zu \"inquirieren\" waren, daher Inquisitionsverfahren. Name und Methode des Verfahrens leiten sich zwar von der kirchlichen Inquisition ab, doch ansonsten hat letzteres mit diesem weltlichen Gerichtsverfahren oder gar mit den Hexenprozessen nichts zu tun.
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