Nach 1945 wurde erstmals eine Garantie für 12 Arbeitstage ( inklusive Samstage) Urlaub in die Ländergesetze
aufgenommen, später wurde die Regelung vereinheitlicht.
1955 forderten die Gewerkschaften in der Kampagne \"Urlaubsgeld erschließt die Welt\" ein tariflich abgesichertes
Urlaubsgeld und eine nicht länger vom Alter und Länge der Betriebszugehörigkeit abhängige Urlaubsdauer.
1963 wurde ein Bundesgesetz erlassen, das den arbeitenden Bürgern 18 Tage Urlaub zusicherte, was allerdings in den
meisten Betrieben schon erreicht worden war.
Ende der 70er Jahre standen den Arbeitern je nach Alter und Länge der Betriebszugehörigkeit Urlaub zwischen 24 und 28
Tagen zu (9% der Bevölkerung hatten 3-4 Wochen Urlaub, 42% 4-5 und 49% über 5 Wochen).
In den 80er erreichten die Gewerkschaften eine Verlängerung auf 30 Tage.
1993 wurde als gesellschafts- und sozialpolitische Folge der Wiedervereinigung eine Kürzung des Urlaubsgeldes der
Metallarbeiter diskutiert, die auf Widerstand stieß und letztendlich in der Einigung auf eine Stagnation der damaligen
Beträge endete.
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