Geistig und körperlich Behinderte wurden aus der Volksgemeinschaft, ähnlich den Juden, Sinti und Roma und anderen "minderwertigen" Gruppen, ausgegrenzt.
Diese Menschen entsprachen auch nicht dem Rassenideal der Nationalsozialisten und galten als schädlich und wertlos (s. Anlagen Abb. 3).
Ende 1939 begann die "planwirtschaftliche Erfassung" dieser Menschen. Todeskandidaten, d.h. Arbeitsunfähige, wurden in die Anstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Pirna, Bernburg und Hadamar gebracht. Bis August 1941 wurden dort insgesamt ca. 70.000 Behinderte, zumeist durch Vergasung oder Injektionen, ermordet. Den unheilbar Kranken sollte "der Gnadentod gewährt" werden. Die noch als arbeitsfähig erfassten Behinderten dienten den KZ-Ärzten, neben den Zwillingen, Liliputanern, Großwüchsigen und Homosexuellen aller Rassen, als Forschungsobjekte für ihre Menschenversuche.
Die Experimente besaßen keinen wissenschaftlichen Erkenntniswert. Wahrscheinlich sollte mit den Versuchen nur noch einmal deutlich gemacht werden, wie minderwertig diese Menschen im Gegensatz zu den Ariern waren.
An diesen Opfern wurde zum Beispiel die Trinkbarkeit von Meerwasser, einige Anti-Gas Injektionen und Sterilisationsexperimente getestet. Diese Experimente führten oftmals zu Verstümmelungen, Verkrüppelungen oder zum Tod. Überlebende dieser Versuche wurden sofort getötet, um eine Autopsie durchführen zu können.
Im Jahr 1941 wurde das "Euthanasie" - Programm, aufgrund des öffentlichen Protestes des Bischoffs von Münster und der ohne hin schon aufgebrachten Bevölkerung eingestellt. Über 30.000 Behinderte starben jedoch anschließend noch in geheimen weitergeführten Vernichtungsaktionen.
Die "Euthanasie" - Spezialisten waren noch vor Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion zusammengezogen worden, um sich auf eine neue Aufgabe im Osten vorzubereiten: die systematische Ermordung der dort lebenden Juden.
|