Der volle Name eines römischen Bürgers setzte sich also meist aus dem Vornamen, dem Gentil- oder Sippennamen und dem Bei- oder Familiennamen zusammen. Noch längere Namensfolgen konnten sich ergeben, wenn ein Römer durch Adoption in eine andere Familie übertrat oder wegen besonderer Verdienste mit einem Ehrennamen ausgezeichnet wurde. Zum Unterschied mit gleichnamigen Vorfahren wurde dem Ehrennamen gerne ein "Minor", d.h. der Jüngere, angefügt.
Welches Ausmaß der römische Namenkult annehmen konnte, lässt sich am Beispiel des Kaisers Augustinus schön beobachten:
Geboren als c. (=Gaius) Octavius wurde er con seinem Großonkel Caesar testamentarisch adoptiert und hieß nunmehr wie dieser offiziell C. Iulius Caesar. Nach Caesars Erhebung zum Gott fügte er seinem neuen Namen noch die Formel Divi filius (= Sohn des Vergöttlichten) hinzu, doch nannte ihn die Öffentlichkeit in Anlehnung an seinen ursprünglichen Namen im allgemeinen nur Octavianus. Der Senat gewährte ihm das Vorrecht, den Feldherrntitel Imperator als erblichen Namensbestandteil zu führen, und verlieh ihm neben verschiedenen Titeln noch den Ehrennamen Augustus (=der Erhabene), so dass er sich schließlich mit dem Namen Imperator C. Iulius Caesar Divi filius (Octavianus) Augustus schmücken konnte.
Spätere Kaiser ließen sich besonders gerne mit dem Namen besiegter Völker aufzeichnen: Traian führte den Beinamen Germanicus, Dacicus, Parthicus. In hochoffiziellen Dokumenten war man noch genauer. So lautete etwa Ciceros vollständiger Name: M. Tullius M(arci) f(ilius) M. n(epos) Corn(elia) tr(ibu) Cicero (=Marcus Tullius, Sohn des Marcus, Enkel des Marcus, Urenkel des Marcus, aus der Tribus Cornelia, Cicero)
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