Am 1. April 1933 führte die NSdAP einen landesweiten Boykott gegen die Juden. Vor jüdischen Geschäften wurden Schilder mit der Aufschrift: "Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!" angebracht. Doch nicht nur die Geschäfte wurden boykottiert, auch Ärzte, Künstler und Journalisten. Juden durften keinen Schulen mehr besuchen, sie wurden von Ehrenämtern, Steuerermäßigungen, vielen Sozialleistungen, vom Wehrdienst und aus Vereinen aller Art ausgeschlossen. Jüdische Werke wurden aus Galerien, Bibliotheken, Konzerten, Theatern und Kinos entfernt. Nach Juden benannte Straßen wurden umgetauft und Namen jüdischer Gefallener von Ehrenmälern genommen. Juden konnte der Zutritt zu Wirtshäusern verboten und die Benutzung von Bädern und Parkplätzen untersagt werden. Vor einigen Ortseingängen wurden Schilder angebracht, daß Juden unerwünscht seien.
Im September 1935 beschloß der Reichstag einstimmig das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Nach diesen Gesetz durften Juden keine Ehe mit "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" haben.
Ab 1941 müssen die Juden nach der "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" ab dem 7. Lebensjahr einen Judenstern tragen. Das machte sie für alle anderen Menschen erkennbar und isolierte sie.
Auch anderen war es nicht gestattet, mit Juden Kontakt zu haben. Wer bei ihnen kaufte oder mit ihnen Kontakt hatte, wurde oft öffentlich bekanntgemacht und dann genauso diskriminiert wie die Juden. Die Juden durften durch immer mehr Gesetze und Verordnungen viel weniger als Christen. Hitlers Ideen wurden konsequent gegenüber den "Volksfeinden" verwirklicht.
Alle Juden im Dritten Reich mußten nach der "Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden" mit einem Judenstern gekennzeichnet sein. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Juden auch wirtschaftlich boykottiert.
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