Als die Habsburger 1526 in den Besitz der Staphanskrone gekommen waren, hatten sie große Schwierigkeiten ihre neugewonnene Gebiete unter Kontrolle zu halten, da der größte Teil Ungarns über zwei Jahrhunderte unter türkischer Herrschaft oder deren Einfluß stand. Auf Grund dieser Situation ergaben sich politische und strukturelle Unterschiede Im Lande.
Der Westen war katholisch geblieben, während der Osten kalvinistisch ausgerichtet war und sich oft gegenreformatorischer Bestrebungen erwehren mußte.
Das seit dem Mittelalter zu Ungarn gehörende Kroatien suchte ein Annäherung an Österreich, um hier Hilfe gegen die Magyarisierungstendenzen der Ungarn zu bekommen. Aus diesem Grund kämpften die Kroaten im Revolutionsjahr 1848 an der Seite Österreichs gegen die ungarischen Revolutionäre, die jedoch nur mit russischer Unterstützung besiegt werden konnten.
Ungarns Verfassung wurde für erloschen erklärt und das Land wie eine eroberte Provinz behandelt. Die Beziehung zwischen den Habsburger und Ungarn waten durch diese Maßnahmen bis zum Zerreißen gespannt, der Widerstand der Ungarn gegen den Wiener Zentralismus keineswegs gebrochen.
1865 begann Kaiser Franz Joseph I mit Ungarn und Kroatien über Lösungen zu verhandeln., und nach dem Krieg von 1866 kam der Vergleich mit den Ungarn zustande. Dadurch wurde das einheitliche Erbkaisertum Österreich zur dualistischen Österreich - Ungarischen Monarchie (k. u. k. - Monarchie) umgewandelt.
Vor allem der ungarischen Oberschicht war dieser Ausgleich lieber als eine Proklamation einer ungarischen Republik.
Franz Joseph I. wurde im Juni 1867 zum König von Ungarn gekrönt. (Kaiser von Österreich und König von Ungarn)
Österreich und Ungarn hatten nun eigene Verfassungen, Volksvertretungen und Regierungen.
Verbunden wurden sie durch die Personalunion des Monarchen und durch die Realunion (gemeinsame Verwaltung in auswärtigen Angelegenheiten, Finanz und Kriegswesen.). Somit gab es drei gemeinsame k. u. k. Ministerien: das Außen-, Kriegs- und Finanzministerium. Für gemeinsame Angelegenheiten gab es von den Volksvertretern bestellte Delegationen, die berieten und die übereinstimmen mußten, um verbindliche Beschlüsse zu fassen.
Finanzielle Ausgaben wurde zu 70% von Österreich und zu 30% von Ungarn getragen.
Alle 10 Jahre gab es Ausgleichsverhandlungen, um bestehende Verträge zu überprüfen und neu zu verhandeln.
Die erhoffte Vereinfachung der Regierung trat jedoch nicht ein. Die selbstsüchtige Magyarisierungspolitik der Ungarn (vor allem Kroatien, Slowenien und Siebenbürgen betreffend), die die Interessen der anderen Nationalitäten ignorierte und eine rechtzeitige Verständigung mit den Slawen verhinderte, führte zu steigender Unzufriedenheit.
Ein Versuch, die Länder der böhmischen Krone (Tschechen, Slowaken) ebenso einzubinden, wie Ungarn, wurde von Deutschliberalen und Ungarn verhindert. Zwar wurden den Minderheiten einige Rechte zugestanden, die jedoch 1875 radikal beschnitten wurden, als der Nationalist Koloman Trsza das Amt des Ministerpräsidenten erhielt. In der ungarischen Reichshälfte wurden Magyarisierungsmaßnahmen eingeleitet.
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