Die Einrichtung der Inquisition war eine unmittelbare Folge der Albigenserkriege.1209 begann der Albigenserkreuzzug unter päpstlicher Oberherrschaft,jedoch war dieser Kreuzzug nicht nur ein Religionskrieg sondern ein Machtkrieg mit vorrangig weltlichen Interessen.
Um bei der Inquisition den Widerstand der Häretiker zu brechen brauchte Papst Gregor IX die Hilfe von Friedrich II, der durch Gesetze die Behörden verpflichtete die Inquisition zu unterstützen.Eine für die kommende Hexenverfolgung wichtige Gesetzgebung.
Das Verbrechen der Häresie wurde zum Ausnahmeverbrechen (so wie das Münz- und Majestätsverbrechen) und rechtfertigte somit jedes Vorgehen der Kirche und des Staates.
In Österreich waren die Beginen und Begarden zahlreicher als die Katharer.Sie wurden vor allem in Steyr (OÖ) und Krems (NÖ) verfolgt.Ab 1316 wurde die Inquisition in ganz Österreich durchgeführt und Ende des 14.Jh. erfolgten in Steyr über tausend Verhaftungen, wobei an die hundert Personen verbrannt wurden.
Der Inquisitionsprozeß:
Das Inquisitionsverfahren konnte ohne eidlich bekräftigte Aussagen der Ankläger vom Gericht eingeleitet werden.Der Inquisitor brauchte nur über die geringsten Angaben eines Denunzianten,der bei Androhung von Strafe dazu verpflichtet war, oder ein Gerücht zu verfügen und konnte bereits eine Verhaftung veranlassen.Der Angeklagte erfuhr den Namen des Denunzianten nicht und deswegen konnte jeder Neider,Feind oder mißgünstige Nachbar sich problemlos an seinem Widersacher rächen.Als Belastungszeugen wurden alle zugelassen, also auch "ehrlose Leute" wie Exkommunizierte,Kuppler und Meineidige.Jede Verteidigung wurde allerdings mit dem Ausschluß aus der Kirche bestraft.Das Geständnis des Angeklagten wurde mit schauderhaften Foltermethoden erreicht.Die Folter wurde sogar offiziell im Jahre 1252 von Papst Innozenz IV eingeführt.
Das verhaßte Image des Inquisitors änderte sich allerdings,als die Zauberei als schädigendes Verbrechen in den Ketzerprozeß aufgenommen wurde.Der Inquisitor wurde zum Befreier vom zauberischen,Verderben stiftenden Gesindel.
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