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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Übernahme und sicherung der macht



Erste grundlegende Maßnahmen Hitlers Anfang Februar `33 waren die Auflösung des Reichstags, dem die konservativen Regierungspartner zustimmten, und die Veränderung der Machtverhältnisse in Preußen. In einer Neuwahl des Reichtags wollte die NSDAP ein Ergebnis erzielen, das sie vom Koalitionszwang befreite. Der Reichspräsident gab dafür 2 Notverordnungen bekannt:
-Die Verordnung "zum Schutz des deutschen Volkes" ermöglichte starke Eingriffe
in die Presse- und Versammlungsfreiheit und damit in den Wahlkampf, hielt
allerdings den Beschwerdeweg zum Reichsgericht offen.
-Die Verordnung "zur Änderung des Reichswahlgesetzes" hob die notwendige
Zahl von Unterschriften für Kreiswahlvorschläge für noch nicht im Parlament
vertretene Parteien von 500 auf 60000 an.
Am 6.2.33 wurde von Reichskommissar Göring unter Zustimmung des Reichs-präsidenten die Verordnung "zur Herstellung geordneter Regierungsverhältnisse in Preußen" erlassen. Das bedeutete die Auflösung des Landtags. Außerdem befahl Göring der preußischen Polizei, ihre politische Neutralität aufzugeben und gegen "Staatsfeinde" rücksichtslosen Gebrauch von der Schußwaffe zu machen. Die "nationalen Verbände", vor allem die SA und die SS, sollten die Polizei bei Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite unterstützen. Dadurch wurden Versammlungen der KPD, der SPD und des Zentrums verboten, aufgelöst oder von der Polizei unterbunden.
Doch waren auch für Göring die Grenzen der Verordnung "zum Schutz des deutschen Volkes" nicht zu übersehen: Beschwerden beim Reichsgericht hatten in zahlreichen Fällen schon nach wenigen Tagen Erfolg.

Der Reichstagsbrand am 27.2.33 veränderte schlagartig die politischen Bedingungen. Obwohl nicht geklärt war, wer für den Brand verantwortlich war, ließen Göbbels und Göring es als Tatsache verbreiten, daß es ein Aufstandsversuch der KPD unter Mitwisserschaft der SPD war. Daraufhin hob Hitler am nächsten Tag durch eine Notverordnung, der Reichtagsbrandverordnung, sämtliche in der Verfassung garantierten Freiheitsrechte auf. An diesem 28.2.32 entstand mit der Herausgabe der Notverordnung "zum Schutz von Staat und Volk" das eigentliche Grundgesetz des NS- Regimes:
Die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung, und des Briefgeheimnisses, dazu die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, sowie die Gewährleistung des Eigentums wurden "bis auf weiteres" außer Kraft gesetzt und dabei der verfassungsrechtliche Ausnahmezustand hervorgerufen. Dieser endete erst im Mai 1945 mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches.
Durch die Auflösung aller wichtigen Grundrechte konnte mit der rücksichtslosen Verfolgung der KPD noch vor den Wahlen begonnen werden. Der Wahlkampf aller anderen Gegner konnte so massiv behindert werden. Ein Verbot der KPD wurde nur deshalb nicht ausgesprochen, weil die Nationalsozialisten von ihrer Legalitätsstrategie nicht abgehen und die Reichstagswahlen unter allen Umständen stattfinden lassen wollten. Obwohl sie eine riesige Propagandaaktion veranstalteten, erreichte die NSDAP die absolute Mehrheit nur mit Hilfe der Koalitionspartner. Mit diesem zweifelhaften Sieg begann nun die Machteroberung in ganz Deutschland. Als Instrument dazu dienten die Schutzpolizei, die Politische Polizei sowie die SA und SS.

Die SA erreichte durch Demonstrationen und Krawallen, daß Nationalsozialisten zu Kommissaren für die Polizei ernannt wurden. Die Aufgabe dieser Kommissare war es, Regimegegner aus zentralen Positionen zu entfernen um diese Stellen wiederum mit Kommissaren zu besetzen. Verweigerte jemand die Amtsübergabe, setzte die SA diese durch Gewalt durch. Dadurch erreichte man schließlich, daß sehr viele Stellen in der Verwaltung der Mittelinstanz, der Kreise und Gemeinden, in Betriebsleitungen, Selbstverwaltungsorganen und Verbandsvorständen von Kommissaren besetzt waren.

Es waren also 2 Faktoren, die den Prozeß der Machteroberung vorantrieben:
Zum einen scheinbar legale Maßnahmen, vor allem auf Grund der "Reichstagsbrandverordnung".
Zum anderen die zur " Überredung" oder zur Ausräumung von Mißverständnissen verharmlosten Aktionen von SA und SS, die in Wirklichkeit reiner Terror waren.

Durch die "Reichstagsbrandverordnung" konnte man zeitlich unbegrenzte und nicht kontrollierbare Schutzhaft verhängen. Das war die gesetzliche Grundlage des Terrors. Andererseits wurden SA und SS immer mehr zu Hilfspolizisten. Durch die Massenverhaftungen von Kommunisten und Sozialdemokraten und dem brutal erzwungenen Personenwechsel in den Verwaltungen schüchterte man die Regimegegner ein und brach bei den meisten den Willen zur Gegenwehr.

Mit dem Erlaß des Ermächtigungsgesetzes schritt die Machtergreifung ein großes Stück voran. Am Tage der Abstimmung, dem 24.3.1933, waren vor und in dem Wahlgebäude SA- und SS- Männer postiert. Die SA-Einheiten auf der Straße forderten in lauten Sprechchören die Annahme des Ermächtigungsgesetzes. Außerdem hielt Hitler eine Rede, mit der Drohung, daß die Regierung in jedem Fall eine klare Entscheidung erwarte:
"Sie bietet den Parteien des Reichstages die Möglichkeit einer ruhigen Entwicklung und einer sich daraus in Zukunft anbahnenden Verständigung. Die Regierung ist aber ebenso entschlossen und bereit, die Bekundung der Ablehnung und damit die Ansage des Widerstandes entgegenzunehmen. Mögen sie, meine Herren, nunmehr selbst entscheiden über Frieden oder Krieg! "
Das Ermächtigungsgesetz wurde mit 441 Stimmen gegen 94 Stimmen der SPD von allen Abgeordneten der anderen Parteien angenommen. Allerdings waren die 81 KPD - Abgeordneten rechtswidrig erst gar nicht eingeladen worden und 26 SPD - Abgeordnete waren bereits verhaftet oder geflohen.
Das Gesetz ermächtigte die Reichsregierung zur Beschließung von Gesetzen, was bisher dem Parlament vorbehalten war. Außerdem durften die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze von der Verfassung abweichen. Das weitere Bestehen des Reichstages und des Reichsrates sollten nach dem Ermächtigungsgesetz gesichert sein und die Rechte des Reichspräsidenten unberührt bleiben. Das Gesetz sollte auf 4 Jahre befristet sein.
Mit der Ermächtigung der Reichsregierung, Gesetze ohne Beratung und Verabschiedung durch das Parlament zu beschließen, war eine wesentliche Grundlage der Demokratie - die Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt im Staat aufgehoben worden.
Der Reichstag wurde zu einem reinen Zustimmungsorgan für die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze.
Zwischen dem 27. Juni und dem 5.Juli 1933 verschwanden unter mehr oder weniger starkem Druck alle Parteien. Mit dem "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" wurde der Einparteienstaat am 14. Juli 1933 endgültig besiegelt. Das heißt, daß die NSDAP die einzige politische Partei in Deutschland war.
So hatte sich der Reichstag durch die Annahme des Ermächtigungsgesetzes selbst ausgeschaltet.
Im Februar ´34 wurde der Reichsrat entgegen der Aussage des Gesetzes endgültig aufgelöst.
Das Ermächtigungsgesetz wurde zunächst im Januar 1934 um weitere 4 Jahre verlängert. Im Januar `39 erfolgte eine erneute Verlängerung durch ein Gesetz und im Mai 1943 , für unbegrenzte Zeit, durch Führererlaß.

Zusammen mit der Reichtagsbrandverordnung bildete das Ermächtigungsgesetz die Grundlage für die 12 Jahre dauernde nationalsozialistische Diktatur in Deutschland.
Zwei Wochen nach dem Ermächtigungsgesetz wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen. Dies beinhaltete die Säuberung der Exekutive von republiktreuen Beamten und Nichtariern.
Zwischen März und Juli 1933 wurden Wirtschafts- und Bauernverbände und Berufsorganisationen zur Übergabe ihrer Spitzenpositionen an Nationalsozialisten und NSDAP Funktionäre gezwungen.
Am 10.5.33 wurden die Arbeiter und Angestellten in der "Deutschen Arbeitsfront" zusammengeschlossen.
Im Juni 1933 wurde die Justiz umorganisiert, indem sie in die "Deutsche Rechtsfront" unter Führung des Reichskommissars Hans Frank eingegliedert wurde.
Nun war es den Nationalsozialisten gelungen, die Verfassungsorgane und alle anderen Träger politischer Macht zu beseitigen und die Schaltstellen der Exekutive und Judikative zu besetzen.
Nach dem ersten Jahr ihrer Herrschaft hatten Hitler und die NSDAP ihren Einfluß sicher noch nicht in alle Winkel der Gesellschaft ausgedehnt. Die Kirchen z. Bsp. blieben ihrem ideologischem Einfluß sogar für immer verschlossen.

 
 

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