Jeder psychische Akt durchläuft eine Zensur. Ort dieser Zensur ist das Ich. Freud erklärt Wahrnehmungen als kurzzeitig bw, woraufhin sie ins Ubw verfallen. Um sie wieder bw, also erinnerbar zu machen, müssen sie sich einer (Realitäts-) Prüfung im Ich unterziehen. Eine schwere Aufgabe für den Juror, denn sowohl das Über-Ich, das peinliche Erinnerungen zu verdrängen sucht, als auch das Es, dessen ubw Kern danach strebt, Wunschregungen abzureagieren, sie bw werden zu lassen, suchen Einfluss zu gewinnen. Besteht ein Eindruck die Prüfung, wird er dem System vbw zugehörig und daher dem Bewusstsein unterstellt. Freilich muss er deswegen noch lange nicht aktuell in ihm vorhanden sein. Er ist nur im besten Sinne des Wortes bewusstseinsfähig und wird Erinnerung.
Besteht er die Prüfung jedoch nicht, tritt eine Zensur im Ich in Kraft, er wird verdrängt und verbleibt im Unbewussten. Das Ich wacht aus Selbstschutz gegen die ständigen Übergriffe aus Es und Über-Ich über die Aufrechterhaltung dieser einmal ausgesprochenen Zensur unter Aufbietung aller Kräfte wie ein Cerberus. Ein ungeheuer aufreibender Prozess, aber es tut gut daran: dem Verdrängten ist nämlich seinerseits ein starker Auftrieb zuzuschreiben, das Es sucht unablässig, verdrängte Eindrücke zu Lustbefriedigung oder Triebabfuhr zu Bewusstsein zu bringen. Im (Angst-) Traum vor allem, da die Zensurgrenze im Ich herabgesetzt ist, aber auch in der neurotischen Krankheit gelingt es ihm, Verdrängtes kurzzeitig bewusstseinsfähig zu machen.
Als Reaktion auf die Aufhebung der Zensurgrenze wird Angst abgeführt, die nun an die dem Ubw verfallende Vorstellung geklammert erscheint. Dasselbe Angstpotential tritt in jedem weiteren Moment wieder in Erscheinung, wenn an dem ubw Eindruck in irgendeiner Form gerührt wird. Durch Verdrängung, so konstatiert Freud, wird der Affekt eines Gefühls in Angst gewandelt und kehrt unter Entwicklung derselben wieder hervor.
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