Insgesamt hat es in China 4 Verfassungen gegeben, wobei heute noch die aus dem Jahre 1982 gilt. Sie wird in 3 Gewalten unterteilt:
7.1.)Exekutive
Präsident ( wird durch Nationalen Volkskongress auf 5 Jahre gewählt)
Ministerrat: Er besitzt die exekutive Macht und die Verwaltung der Staatsgeschäfte, an seiner Spitze steht der 1. Vorsitzende
Zentrale Militärskommission: Verfügt über die Handhabung der militärischen Befehlsgewalt
7.2.)Legislative
Nationaler Volkskongress:
Seine Mitglieder werden auf 5 Jahre Amtszeit gewählt, jede Provinz wählt einen Repräsentanten (Abgeordneten)..Auf 400 000 Einwohner entfällt je 1 Abgeordneter, woraus folgt, dass jede Provinz mindestens 10 Abgeordnete wählt. Der letzte Volkskongress wurde im Jahre 1993 gewählt.
Seine Rechte sind:
-) Gesetze festzulegen
-) Verfassungsänderungen
-) die Mitglieder des Ministerrates einzustellen und zu entlassen
In der Praxis hat er jedoch nur geringe Bedeutung!
7.3.) Judikative
Das chinesische Rechtssystem unterscheidet sich beträchtlich von dem der westlicher Nationen. Es ist großzügiger der Familie und der Gemeinde gegenüber und fällt nicht gleich ein Urteil. 1982 versuchte man das System dem westlichen anzugleichen.
Es besteht heute aus 3 Komponenten:
einem System von Gerichtshöfen
einer öffentlichen Sicherheitsabteilung oder der Polizei
einer Strafverfolgungsbehörde
Höchstes Organ ist aber der oberste Volksgerichtshof:
Er dient zur Einhaltung der Verfassung und der Gesetze
|