1. Allgemein
. Allgemein: zentrale Stelle oder Wirtschaftsplatz, wie z. B. Waren- oder Wertpapierbörsen
. Begriff auf geschäftliche Vereinigung angewandt
. Mitglieder: Treffen zu vorgegebenen Zeiten, meist täglich zu festen Zeiten, um mit Waren und Wertpapieren zu handeln
. Leitung der Börse durch Börsenvorstand
. Hauptfunktion: Schaffung von zentralen Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, an dem Geschäftsleute zusammenkommen können
. wenn Börse geöffnet: können sie Handel treiben
. Geschäft (das Börse als Unternehmen macht) ergibt sich aus dem Verkauf der Börsenplätze, aus Beiträgen und Abgaben (die Mitglieder zahlen und Gebühren, z. B. Transfergebühren für Verkauf von Börsensitzen)
. Börsensaal oder Maklerstand (große, offene Halle) für Mitglieder reserviert
. Abwicklung: Käufe und Verkäufe durch Zeichen oder zugerufene Verkaufs- und Kaufangebote
. überall sichtbare Anzeigetafel zeigt Liste der Transaktionen und Kurse
. Zentrale Treffpunkte (offiziell als Hauptort für Handelstransaktionen anerkannt) im Wirtschaftsleben aller großen Städte und Staaten seit dem Altertum nötig
. Athen: sein Emporion, Rom sein Collegium Mercatorum
. moderne Börse: Entwicklung aus Handelszentren, die im 13. Jh. in den Handelsstädten Italiens und Flanderns bestanden.
. erste moderne Börse, an der nur Waren durch Beschreibung und Austausch von Quittungen verkauft (ohne Präsentsein der Ware): Börse von Antwerpen (1531)
. 16. Jh.: Einrichtung vieler solcher Börsen in europ. Handelsstädten, z.B. Börse in Toulouse (1549), Royal Exchange of London (1571)
. Weitere wichtige Börsen in Amsterdam, Hamburg, Paris
. 1734: Einrichtung eines zentralen Handelsplatzes in New York (Meal Market)
. wurde einer der ersten Handelsplätze für Wertpapiere
. 1792 Bildung einer Gesellschaft durch 24 Geschäftsleute, später daraus die New York Stock Exchange wurde.
. in USA und Großbritannien Börsen als private Unternehmen gegründet
. in anderen Ländern Europas von Regierung eingerichtet und verwaltet
. an Devisenbörse Devisen gehandelt
. Börsengeschäfte aufgrund des amtlichen Devisenkurses betrieben
. an Devisenbörse in Frankfurt/Main wird der Kurs in D-Mark täglich ermittelt
Wertpapierbörse
. Markt für Kauf und Verkauf von Effekten (Aktien, Schuldverschreibungen (Rentenpapiere))
. Handel findet nach festen Gebräuchen und Vorschriften statt
. Grundlage für Börsenwesen bildet Börsen-, Börsenzulassungsgesetz, Börsenordnung
. öffentlich-rechtliche, körperschaftsähnliche Einrichtung
. Zusammenlaufen von sämtlichen Kauf- und Verkaufsaufträge bei Börsenmaklern
. Aufgabe: Kursbildung (amtliche Kursmakler dafürzuständig, legt als Schiedsrichter zwischen Angebot und Nachfrage den amtlichen Kurs für ein Wertpapier fest)
. Kassageschäfte: Geschäfte, bei denen Zahlung und Lieferung binnen kürzester Zeit erfolgen
. Termingeschäfte: Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen sind
. Entwicklung der Kurse an der Börse, ist oft ein Gradmesser für die wirtschaftliche Lage eines Landes
2. Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
. 1585 gegründet
. Trägerin der FWB ist Deutsche Börse AG
. FWB größte der acht deutschen und weltweit viertgrößte Wertpapierbörse
. Einführung von IBIS (elektronischen Handelssystem für den Kassamarkt) 1991
erster Schritt von einfachen Marktplatz für Wertpapiere hin zu einem Wertpapierdienstleister mit einem umfassenden elektronischen Systemangebot
Börsenteilnehmer haben Zugang zum Kassamarkt über Xetra ® oder überdie Teilnahme am Börsenhandel auf dem Frankfurter Parkett
2.1. Organisationstruktur
. Börsenrat = oberstes Organ des FWB
. trifft grundsätzliche Entscheidungen wie Erlaß von Börsen-, Gebühren- und Geschäftsordnung oder Festlegung der Bedingungen für Börsengeschäfte
. auch Entscheiden über die Einführung von technischen Systemen für Handel und Abwicklung
. Überwachung der Geschäftsführung
. aus maximal 24 Mitgliedern zusammengesetzt, für 3 Jahre gewählt
. neben Kreditinstituten auch Kurs- und Freimakler, Versicherungsunternehmen, Anleger u.a. vertreten.
. Börsengeschäftsführung nimmt laufenden Leitungsfunktionen der Börse in eigener Verantwortung wahr
. Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre gewählt
. Überwachung von Handel und Geschäftsabwicklung auf Börsenebene durch Handelsüberwachungsstelle
deutliche Verbesserung von Anlegerschutz und Integrität des Marktes
. Die Marktaufsicht wird ergänzt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe).
. Landesbehörde beaufsichtigt neben Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen auch ordnungsgemäße Durchführung des Börsenhandels sowie die Abwicklung der Geschäfte durch die Börse
. vor Aufnahme des Handels: Wertpapiere müssen im Amtlichen Handel + Geregelten Markt ein förmliches Zulassungsverfahren durchlaufen
. durch Verfahren: Sicherstellung, daß vorgeschriebene Information des Publikums gewährleistet ist1997: Ablösung des IBIS Systems durch neu entwickeltes, modernes Xetra ® System1997: Ablösung des IBIS Systems durch neu entwickeltes, modernes Xetra ® System
3. Xetra
. Xetra neues System für den Bildschirmhandel mit Aktien und anderen Wertpapieren
. Exchange Electronic Trading
. ermöglicht Börsenmitgliedern Handel von überall aus
. Eingeführung im November 1997
. 280 Banken und Wertpapierhäuser für Handel in Xetra entschieden
Voraussetzungen für die Teilnahme am Xetra-Handel
. Zulassung bei einer deutschen Wertpapierbörse
. auch für Privatanleger über ihre Bank
Orderformen im Xetra-Handel
. Market (werden sofort zu jedem beliebigen Preis ausgeführt)
. Limit Orders (nur, wenn der Preis die angegebene Grenze erreicht ausgeführt)
. Stop Orders (sobald Preis des Wertpapiers das angegebene Stop-Limit erreicht: Ausführung)
. \"Fill-or-Kill\" (Order wird entweder vollständig ausgeführt - oder gar nicht)
. \"Immediate-or-Cancel\" (Orders, die sofort und so weit wie möglich ausgeführt werden, Löschung nicht ausgeführte Teile dieser Order)
Schutzmechanismen erhöhen die Preiskontinuität
. Volatilitätsunterbrechung (bewirkt einen Wechsel der Handelsform, sobald der nächste potentielle Ausführungspreis außerhalb eines von der Börse definierten Korridors liegt)
. Market-Order-Unterbrechungen (in Auktionen, Sind am Ende der Aufrufphase nicht alle Market Orders - also Orders ohne Preislimit - ausführbar, weil: nicht genügend passende Aufträge im Orderbuch stehen, damit Verlängerung der Aufrufphase um einen bestimmten Zeitraum.)
So sieht der Handelstag in Xetra aus
. von 8.30 bis 17.00 Uhr: Handeln von Aktien
. Haupthandelsphase beginnt mit einer Eröffnungsauktion
. Danach: Aufnehmen des fortlaufenden Handels
. kann durch eine oder mehrere Auktionen unterbrochen werden
. fortlaufende Handel endet mit der Aufrufphase für die Schlußauktion kurz vor 17 Uhr
So kommt Ihre Order in das Orderbuch von Xetra
. teilnehmen dürfen: zum Börsenhandel zugelassenen Institute (Banken, deren Vertreter)
. zuständige Händler stellt den Auftrag des Anlegers in das elektronische Orderbuch von Xetra
System überprüft automatisch, ob gegenüberliegende Seite des Orderbuchs ein passendes Angebot enthält
Auftrag wird ausgeführt und auf elektronischem Weg bestätigt
Abwicklung innerhalb von zwei Tagen über gleichfalls elektronischen Systeme der Deutsche Börse Clearing AG
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