Primär hat sich die Verordnung das Ziel gesetzt, ein System für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen. Teilziele der EMAS-Verordnung sind Verhütung, Verringerung und Beseitigung der Umweltbelastung vor allem an ihrer Quelle. Weiters geht es um eine gute Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und der Einsatz von sauberen oder saubereren Technologien.
Mit anderen Worten heißt das, daß
- eine standortbezogene Umweltpolitik
- Umweltprogramme und
- Umweltmanagementsysteme festgelegt und umgesetzt werden sollen
Ein wichtiges Ziel ist auch, daß die Öffentlichkeit laufend Zugang zu Informationen über den betrieblichen Umweltschutz hat.
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