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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Steuern im allgemeinen



1.1 Geschichte und Aufgabe Der Ursprung der Steuern kann bis in die Anfänge des menschlichen Zusammenlebens zurückverfolgt werden. Sobald sich die Mitglieder einer Gemeinschaft entschlossen haben, bestimmte Aufgaben an die Gemeinschaft zu übertragen oder Gemeinschaftseinrichtungen zu errichten, musste auch entschieden werden, mit welchen Beiträgen die einzelnen Mitglieder zu einer solchen Gemeinschaftseinrichtung beizutragen hatten. Diese Leistungen wurden zunächst auf freiwilliger Basis erbracht, um zu einer solchen Einrichtung \"beizusteuern\". Jedoch entwickelte sich daraus sehr schnell eine traditionelle Verpflichtung, die schließlich in eine rechtliche Abgabenverpflichtung umgewandelt wurde.
Das spiegelt sich eindeutig in der deutschen Sprachgeschichte wieder, da sich unser Wort ,,Steuer\" von ,,stiura\" (stür) ableitet, was soviel wie Stütze und im übertragenem Sinne für ,,Unterstützung, Hilfe, Beihilfe\" gebraucht wurde.
In der Geschichte ist ein klarer Übergang zur speziellen Unterstützung erkennbar. Alles begann in Form eines Geschenkes, dann mit einer pflichtgemäßen Naturalabgabe und endete schließlich mit einer gebotenen Geldzahlung. Wurden einst die Abgaben für die Finanzierung des königlichen Haushaltes ausgegeben, erwartet die Gesellschaft vom heutigen modernen Sozialstaat, dass er für die innere und äußere Sicherheit sorgt, aber auch dafür, dass alle Staatsbürger in Notfällen sozial abgesichert werden und Arbeit haben. Voraussetzung für einen funktionierenden Staat ist eine moderne Verwaltung, die dafür zu sorgen hat, dass die vom Bürger erwarteten Aufgaben sparsam und effizient erfüllt werden. Dazu gehört die Bereitstellung einer guten Infrastruktur, wie z.B. Verkehrswege, Energieversorgung, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Sportstätten, ebenso wie die Finanzierung von Transferleistungen, wie z.B. die Familienbeihilfen, die einen sozialen Ausgleich schaffen sollen. Diese Aufgaben können nur durch staatliche Einnahmen erfüllt werden. Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Zur Finanzierung öffentlicher Leistungen müssen alle Bürger beitragen, auch dann, wenn sie nicht selbst unmittelbar in den Genuss der Leistungen kommen oder kommen wollen. Die Erhebung von Steuern dient also der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Verschiedene Arten von Steuern und deren Gestaltung regeln diese Finanzierung, aber auch so genannte nicht fiskalische Aufgaben werden erfüllt. Steuern dienen beispielsweise als Instrumente der Vereilungspolitik, der Konjunkturpolitik, aber auch der Umweltpolitik. Ökonomisch betrachtet sorgen Steuern für einen Werttransfer (d.h. die Werte werden umverteilt) und sind ein Mittel der Wirtschafts- bzw. Steuerpolitik. Politisch betrachtet stellen Steuern eine Verstaatlichung des privaten Reichtums dar. Für die privaten Wirtschaftssubjekte (Haushalte) bedeutet dies einen Kaufkraftentzug, da sie das für Steuern zu zahlende Geld nicht mehr für den Konsum zur Verfügung haben. Durch die Besteuerung sollen nicht nur Einnahmen für den Staat erzielt, sondern auch die Einkommensumverteilung verändert werden. So orientiert sich die Lohn- und Einkommenssteuer an der Leistungsfähigkeit der Bürger: wer viel Geld verdient, muss einen prozentual höheren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben, als die Beschäftigten kleinerer Einkünfte. Man bezeichnet dieses Phänomen auch als Sekundärverteilung.



1.2. Steuerbegriff
,,Steuern sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.\"
Steuern sind somit die als Geldleistungen definiert, die ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung durch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen auf der Basis einer gesetzlich bestimmten Steuerpflicht erhoben werden. Obwohl also kein individueller Anspruch auf Gegenleistung besteht, dienen die Steuereinnahmen der Finanzierung öffentlicher notwendiger Güter. Aufgrund dieser Tatsache können die Steuerzahler insgesamt von der Politik auch eine Gegenleistung für ihre Belastung in Form etwa öffentlicher Infrastruktur, eines funktionierenden Rechtsstaats oder eines leistungsfähigen Sozial-Systems erwarten. Die Besteuerung kann aber auch eine Lenkungsfunktion, wie etwa bei der Ökosteuer, oder eine Umverteilungsfunktion, wie etwa im Rahmen der Einkommensteuer, haben.
Bei der Besteuerung darf die Erzielung von Einnahmen daher aufgrund der Abgabenordnung lediglich Nebenzweck sein. Auch Zölle, die auf Einfuhren bestimmter Waren aus Ländern außerhalb der EU erhoben werden, fallen unter den Steuerbegriff.


1.4. Grundsätze der Steuerpolitik
Die Steuergerechtigkeit muss gewährleistet sein, d.h. jeder soll ohne Ansehen der Person und nach dem Verhältnis seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden (soziale Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen).
Außerdem ist eine angemessene Steuerbelastung wichtig, denn überhöhte Steuern vermindern die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und die Investitionsbereitschaft der Unternehmer, was ein negatives Wirtschaftswachstum zur Folge hätte.

 
 

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