Das europäische Parlament wird vom Bürger direkt gewählt. Es vertritt die Anliegen von 370 Millionen Menschen. Dadurch ist es das größte multinationale Parlament der Welt. Es gibt 626 Abgeordnete, die für 5 Jahre gewählt werden. Am stärksten ist Deutschland mit 99 Stimmen vertreten, Frankreich mit 78 und Österreich mit nur 21. Wie jedes Parlament sieht es seine vorrangige Aufgabe darin, gute Gesetze zu machen und die Exekutive zu kontrollieren. Das Parlament sieht sich als Hüter der europäischen Interessen und der Bürgerrechte. In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, kann jeder Unionsbürger allein oder zusammen mit anderen eine Petition an das Europäische Parlament richten. Außerdem hat das Parlament Jacob Magnus Söderman zum Bürgerbeauftragten ernannt, der Beschwerden von Bürgern über Mißstände in der Verwaltung der Institutionen nachgeht. Das Europäische Parlament legt großen Wert auf ständige Kontakte mit den nationalen Parlamenten. Dazu finden regelmäßig Treffen zwischen den Parlamentspräsidenten und den Fachausschüssen der Parlamente statt. Die wichtigsten Befugnisse des Parlaments lassen sich in 3 Gruppen einteilen: Gesetzgebungsbefugnissen, Haushaltsbefugnisse und die Kontrolle der Exekutive.
Gesetzgebungsbefugnisse: Nach den Römischen Verträgen von 1957 war das Parlament lediglich ein beratendes Organ. Rechtsakte wurden von der Kommission nur ausgearbeitet und vom Rat verabschiedet. Allerdings wurden in späteren Verträgen die Befugnisse des Parlaments erweitert. Es kann jetzt Rechtsakte abändern und in manchen Fällen sogar selbst verabschieden.
Haushaltsbefugnisse: Es stellt den Haushaltsplan der Europäischen Union zusammen, es arbeitet dabei aber mit dem europäischen Rat zusammen.
Kontrolle der Exekutive: Das Parlament übt die politische Kontrolle über die gesamte Tätigkeit der Union aus. Die Exekutivgewalt ist aber auf die Kommission und den Ministerrat verteilt, deren Vertreter regelmäßig vor dem Parlament erscheinen und Rechenschaft ablegen.
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