Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schaffung zusätzlicher Stellen für arbeitslose Arbeitnehmer. Träger von ABM-Stellen können öffentlich-rechtliche Institutionen sowie privatrechtliche Unternehmen oder Einrichtungen sein.
Man kann in eine ABM vermittelt werden, wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und mindestens zwölf Monate in den letzten 18 Monaten arbeitslos war. Auch wenn man die Voraussetzungen für Unterhaltsgeld erfüllt hat, kann man einen solchen Arbeitsplatz erhalten. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen ( bis zu 5% ) möglich.
Bevorzugt gefördert werden Arbeitslose, die nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Dazu gehören z. B. Langzeitarbeitslose, jüngere Arbeitslose ohne beruflichen Abschluß, Schwerbehinderte oder ältere Arbeitnehmer.
Arbeitgeber bzw. ABM-Träger erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer Zuschüsse in Höhe von 50 bis 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, das höchstens 80 Prozent des Arbeitsentgelts für vergleichbare Arbeiten betragen darf, die nicht gefördert werden. Für schwer vermittelbare Arbeitslose kann der Zuschuß unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Zusätzlich können Darlehen oder Zinszuschüsse gewährt werden.
Stellen im Rahmen von ABM können in der Regel bis zu einem Jahr gefördert werden, in begründeten Ausnahmefällen jedoch bis zu zwei Jahren. Wenn sich der Träger verpflichtet, die Stelle anschließend in einen ungeförderten Dauerarbeitsplatz umzuwandeln, kann sie bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Die gleichen Fristen gelten für die Beschäftigung der Arbeitnehmer in ABM.
Darüber hinaus gibt es besondere Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung speziell für ältere Arbeitnehmer ( ab 50 Jahren ), die in den letzten eineinhalb Jahren mindestens 12 Monate arbeitslos oder in einer ABM beschäftigt waren und nun von einem Betrieb zusätzlich eingestellt werden. Für sie kann der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 50 bis 70 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten. Diese Zuschüsse vermindern sich pro Jahr um 10 Prozentpunkte und werden höchstens fünf Jahre lang gezahlt.
Ausnahme: Für ältere Arbeitslose, die bereits seit 18 Monaten oder länger arbeitslos gemeldet sind, kann die Förderung bis zu acht Jahren dauern. Auch die jährliche Verminderung des Zuschusses kann für sie entfallen. Bei mindestens 24-monatiger Arbeitslosigkeit ist außerdem ein erhöhter Zuschuß bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts möglich.
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