Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Maßnahmen zur arbeitsbeschaffung ( abm )



Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schaffung zusätzlicher Stellen für arbeitslose Arbeitnehmer. Träger von ABM-Stellen können öffentlich-rechtliche Institutionen sowie privatrechtliche Unternehmen oder Einrichtungen sein.



Man kann in eine ABM vermittelt werden, wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und mindestens zwölf Monate in den letzten 18 Monaten arbeitslos war. Auch wenn man die Voraussetzungen für Unterhaltsgeld erfüllt hat, kann man einen solchen Arbeitsplatz erhalten. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen ( bis zu 5% ) möglich.



Bevorzugt gefördert werden Arbeitslose, die nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Dazu gehören z. B. Langzeitarbeitslose, jüngere Arbeitslose ohne beruflichen Abschluß, Schwerbehinderte oder ältere Arbeitnehmer.



Arbeitgeber bzw. ABM-Träger erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer Zuschüsse in Höhe von 50 bis 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, das höchstens 80 Prozent des Arbeitsentgelts für vergleichbare Arbeiten betragen darf, die nicht gefördert werden. Für schwer vermittelbare Arbeitslose kann der Zuschuß unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Zusätzlich können Darlehen oder Zinszuschüsse gewährt werden.



Stellen im Rahmen von ABM können in der Regel bis zu einem Jahr gefördert werden, in begründeten Ausnahmefällen jedoch bis zu zwei Jahren. Wenn sich der Träger verpflichtet, die Stelle anschließend in einen ungeförderten Dauerarbeitsplatz umzuwandeln, kann sie bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Die gleichen Fristen gelten für die Beschäftigung der Arbeitnehmer in ABM.



Darüber hinaus gibt es besondere Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung speziell für ältere Arbeitnehmer ( ab 50 Jahren ), die in den letzten eineinhalb Jahren mindestens 12 Monate arbeitslos oder in einer ABM beschäftigt waren und nun von einem Betrieb zusätzlich eingestellt werden. Für sie kann der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 50 bis 70 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten. Diese Zuschüsse vermindern sich pro Jahr um 10 Prozentpunkte und werden höchstens fünf Jahre lang gezahlt.



Ausnahme: Für ältere Arbeitslose, die bereits seit 18 Monaten oder länger arbeitslos gemeldet sind, kann die Förderung bis zu acht Jahren dauern. Auch die jährliche Verminderung des Zuschusses kann für sie entfallen. Bei mindestens 24-monatiger Arbeitslosigkeit ist außerdem ein erhöhter Zuschuß bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts möglich.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Projekte des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)
indicator Der Kommunismus
indicator Interpretation der Fragebögen für Lehrpersonen
indicator Rentabilität
indicator DAS BUDGET - HAUSHALTSPLAN DES STAATES
indicator Regeln der Vollwerternährung.
indicator Vom GATT zur WTO
indicator Individuelle Förderung der beruflichen Bildung
indicator Zur politischen Durchsetzbarkeit notwendiger
indicator Die DDR - Staatssicherheit


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution