Investmentfonds
br /
Dies nennt man auch Sondervermögen, das bei einer Kapitalanlagegesellschaft gebildet wird. Das Sondervermögen ist vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Sie ist berechtigt, im eigenen Namen über die Vermögensgegenstände zu verfügen. Sie kauft und verkauft die Gegenstände des Sondervermögens nach eigenem Ermessen. Anleger zahlen Geld in den Investmentfonds ein und die Kapitalanlagegesellschaft legt dieses für die gemeinschaftliche Rechnung der Anleger in Wertpapieren (Wertpapierfonds), Immobilien (Immobilienfonds) oder Beteiligungen (Beteiligungsfonds) an.
Nach dem deutschen Kapitalanlagegesetz muss der Grundsatz der Risikomischung beachtet werden, damit der Anleger vor einseitiger Kapitalinvestition geschützt ist. Die Anleger erhalten für ihre Einzahlung entsprechende Anteilsscheine.
Sparbrief
Instrument der mittel- und langfristigen Fremdfinanzierung von Banken und Sparkassen bzw. der entsprechenden Geldanlage für Bankkunden. Rechtlich sind Sparbriefe kaufmännische Verpflichtungsscheine die auf den Namen des Erwerbers laufen. Sie haben eine feste Verzinsung, die jährlich anteilig oder am Ende der Laufzeit bezahlt wird und ein festes Rückzahlungsdatum haben.
Sparkonto
Bei einem Kreditinstitut geführtes Konto, auf dem Spareinlagen verbucht werden. Diese dienen der Ansammlung oder Anlagerung von Vermögen und nicht dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr.
|