Die drei Prinzipien der Bundesregierung sind das Kanzler-, Ressort- und Kollegialprinzip. Unter dem Kanzlerprinzip versteht man, dass der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und für diese die Verantwortung erhält. Auf die gleiche Art funktioniert das Ressortprinzip. Hierbei leiten die einzelnen Minister innerhalb der Richtlinien ihre eigenen Ressorts (Amtsbereiche) selbstständig und in eigener Verantwortung. Das Kollegialprinzip ist das Prinzip, nach dem alle wichtigen Entscheidungen vom Kabinett getroffen werden. Sollte es hierbei zu Meinungsverschiedenheiten kommen, werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss des Kabinetts getroffen. In Streitfragen hat der Bundeskanzler "das letzte Wort". Jedoch hat der Bundeskanzler eingeschränkte Macht. Zwar bestimmt er nach dem Kanzlerprinzip der Bundesregierung, jedoch muss er z.B. bei einer Koalitionsregierung bei der Bildung der Bundesregierung auf die Wünsche des Koalitionspartners eingehen und dessen unterschiedliche parteipolitische Interessen mit Hilfe von entsprechenden Personalauswahltreffungen vertreten.
Prinzipien der Bundesregierung
Kanzlerprinzip
Ressortprinzip
Kollegialprinzip
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