\"Als geistig behindert gilt wer ... in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit lebenslanger, sozialer und pädagogischen Hilfen bedarf. Mit der kognitiven Beeinträchtigung gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher\" vom Dt. Bildungsrat 1974.
Etwa 0,6% eines Geburtsjahrganges sind geistig behindert, wobei die männlich geistig Behinderten in einem Verhältnis von etwa 3:2 überwiegend sind.
Es ist eine zeitliche Förderung der Fähigkeiten notwendig. Die speziellen Lernmöglichkeiten können in besonderen Einrichtungen, wie Frühförderstellen, Sonderkindergärten und Sonderschulen besser gefördert werden. Im Erwachsenenalter bestehen Arbeitsmöglichkeiten in Werkstätten für geistig behinderte Menschen.
|