Im Dienstleistungssektor war die Zersplitterung der europäischen Märkte bisher am größten. Die kostspielige Rechnung dafür hatten die Verbraucher zu begleichen. Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes soll sich dies nun ändern: Durch den freien Dienstleistungsverkehr soll - in Ergänzung zur Niederlassungsfreiheit - grenzüberschreitende Dienstleistungen leichter möglich werden. Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs eröffnet Selbständigen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiete der EU anzubieten. Vom Erbringer von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat kann dabei nicht die Einhaltung aller nationalen Standesregeln z.B. Mitgliedsschaft in einer Kammer gefordert werden, sondern nur die Einhaltung von Regeln, die im Interesse der Konsumenten liegen. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gelten insbesondere für Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Hoheitsbefugnisse verbunden sind (Polizei, Finanzbehörden, Ministerien) und aufgrund von Bestimmungen der öffentlichen Ordnung Sicherheit und Gesund. Risiken werden sich für Anbietern von Dienstleistungen ergeben, die sich erstmalig der Konkurrenz aus der EU stellen müssen. Hier sind Strukturanpassungen notwendig, um im europäischen Wettbewerb bestehen zu können.
3.4.5 Zusammenfassung:
Die vier Freiheiten erleichtern den grenzüberschreitenden Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. Die Beseitigung von Grenzformalitäten und anderen Barrieren bringt hohe Einsparungen für die Wirtschaft und günstigere Preise für den Verbraucher, hat aber auch verschärften Wettbewerb in vielen Spaten und die gegenseitige Anerkennung von Produktnormen zur Folge. Für Österreich bedeuten die vier Freiheiten vorallem den ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt.
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