Der Rat ist die politische Instanz in der EU, in der Beschlüsse gefasst und Gesetze beschlossen werden. Er beschließt auch die völkerrechtlichen verbindlichen Verträge. Im Rat sitzen Regierungschefs und Minister der Mitgliedstaaten. Die Legislative wird faktisch durch die Exekutive ihrer Mitglieder ausgeübt.
Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich. Der Ratsvorsitzende präsentiert mit dem Kommissionspräsidenten die EU nach außen. Der Ratsvorsitzende, sein Vorgänger und sein Nachfolger bilden die Troika.
Rechtlich gesehen gibt es nur einen Rat, praktisch gibt es mehrere Räte. Den allgemeinen Rat der Außenminister und verschiedene Fachministerräte. Sind Fragen zu beraten, die außerhalb der EU-Kompetenzen liegen, so findet eine Regierungskonferenz statt.
Der Rat tagt normalerweise in Brüssel. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Im Rat können Entscheidungen einstimmig, mit Mehrheit oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.
Der Regelfall bei Ratsbeschlüssen ist die qualifizierte Mehrheit. Beschlüsse des Rates sind Rechtsakte der Gemeinschaft, das heißt Gesetzt.
Seit dem Gipfeltreffen 1974 heißt der Rat der Staats- und Regierungschefs Europäischer Rat (ER). Er trefft mindestens zweimal jährlich zusammen und steht über dem Ministerrat. Der Rat stellt die Weichen für die grundlegende politische Weiterentwicklung der EU.
|