Einleitung Der Euro ist als gemeinsame Währung am 01.01.2002 in den Alltag von über 300 Millionen, wie sein Name schon ausdrückt, Europäerinnen und Europäern getreten. Während die zwölf teilnehmenden Staaten1 die sogenannte Euro-Zone (im herkömmlichen Sinne) bilden, geht die Bedeutung der identitätsstiftenden Währung über die Geographie des europäischen Kontinentes hinaus. Einerseits dank der zum Teil besonderen Stellungen einzelner im Euro aufgegangener nationaler Währungen, die als Devisen besonderes Ansehen im Weltwirtschaftsgefüge genossen, andererseits durch die weitreichenden wirtschaftlichen Beziehungen der EUStaaten in alle Teile der Welt ist der Euro auf dem Weg zu einem Zahlungsmittel von globaler Bedeutung. Während also in mindestens vier weiteren souveränen europäischen Staaten alle Rechnungen in Euro beglichen werden (Andorra2, Monaco, San Marino, Vatikanstaat3; hinzu kommen Bosnien-Herzegowina und Kosovo4), handeln viele Staaten der Welt wie die Volksrepublik China, die einen größeren Teil ihrer Währungsreserven auf Euro umgestellt hat.
Im Gegensatz zum Euro selbst ist weitgehend nicht bekannt, dass diese europäische Währung offizielles Zahlungsmittel in Gebieten aller Kontinente mit Ausnahme des asiatischen ist. [...] -------------------------------------------------------------------------------- 1 Die Euro-Zone im herkömmlichen Sinne wird seit dem 01.01.
1999, der Einführung des Euros zunächst als Buchgeld, gebildet von den Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien sowie Griechenland, das mit Erfüllung der Konvergenzkriterien zum 01.01.2001 hinzugetreten ist. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nord-Irland und - nach Volksentscheiden - die Königreiche Schweden und Dänemark nehmen an der Währungsunion vorerst nicht teil. 2 Andorra hat von seinem Münzrecht als souveräner Staat keinen Gebrauch gemacht - die bisher zirkulierenden Sorten Französischer Franc und Spanische Peseta werden somit zukünftig durch Euro ersetzt. 3 Entscheidung des Rates vom 31.
Dezember 1998 hinsichtlich der von der Gemeinschaft zu beziehenden Position bezüglich eines Abkommens betreffend die monetären Beziehungen mit dem Fürstentum Monaco (1999/96/EG), Entscheidung des Rates vom 31. Dezember 1998 hinsichtlich der von der Gemeinschaft zu beziehenden Position bezüglich eines Abkommens betreffend die monetären Beziehungen mit der Republik von San Marino (1999/97/EG) und Entscheidung des Rates vom 31. Dezember 1998 hinsichtlich der von der Gemeinschaft zu beziehenden Position bezüglich eines Abkommens betreffend die monetären Beziehungen mit dem Staat Vatikanstaat (1999/98/EG). 4 Als bisherige Währung wird die Deutsche Mark (bzw. die fix gekoppelte "Konvertibla Marka") in Bosnien- Herzegowina und im Kosovo wie in Montenegro durch den Euro ersetzt.
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