Die Instrumentalmusik ist die ausschließlich mit Musikinstrumenten auszuführende Musik im Gegensatz zur Vokalmusik. Instrumentalmusik im weiteren Sinne gibt es seit der Erfindung der Musikinstrumente in europäischer und außereuropäischer Musik. Die Instrumentalmusik ist im engeren Sinne abendländischer Kunstmusik erst seit dem 16. Jahrhundert
Die vom Frühchristentum bis um 1000 n. Chr. aus dem Kult verbannte Musik fand mit Orgeln zunehmend Eingang in den Kirchenraum; daneben gab es eine eigene Tradition von Instrumentalmusik bei den Gauklern; Spielleuten und den späteren Stadtpfeifern. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts werden in Orgeltabulaturen Vokalwerke, aufgezeichnet und belegen damit die Verwendung von Instrumenten bei deren Aufführung. Diese Praxis führte im 16. und vor allem im 17. Jahrhundert zur Ausbildung eigener Instrumentalformen. Aus den Bereichen von Tafel und Tanz löste sich die Instrumentalmusik mit ihrer gegenüber der Vokalmusik gewonnenen Autonomie im Laufe des 18. Jahrhunderts und entwickelte die eigenen Gattungen der Klavier-, Kammer-, und Orchestermusik. Spätestens seit der Wiener Klassik wird Instrumentalmusik zum Inbegriff "autonomer" Musik; diese Vorrangstellung ist ihr bis ins 20. Jahrhundert erhalten geblieben. In der elektronischen Musik ist der Gegensatz vokal-instrumental aufgehoben.
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