Für Schäden durch direkten Blitzschlag besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Aus indirekten Blitzschlägen resultierende Überspannungsschäden an zum Hausrat zählenden elektrischen Anlagen und Geräten können ebenfalls versichert werden.
Als Sonderfall ist der Einschluss von Überspannungsschäden, die sowohl durch direkten oder indirekten Blitzschlag als auch durch Kurzschluss, Lichtbogen, atmosphärische Elektrizität oder Induktion entstehen, bei der Neuwertversicherung von Elektro- und Gasgeräten des Hausrats möglich.
Bei Neuabschlüssen derartiger Versicherungen setzen die Versicherungen heute VDE-gerechte Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen voraus.
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