- durch Energiedosis kann die biologische Strahlenwirkung nicht erkannt werden
- unterschiedliche Strahlenarten haben unterschiedliche Wirkung
- deshalb wurden Qualitätsfaktoren festgelegt Q
Röntgen- und Gammastrahlen Q = 1
Neutronenstrahlung Q = 10
Alphastrahlen aus Radionukliden Q = 20
Äquivalentsdosis = Enerdosis ( D ) * Qualitätsfaktor ( H )
Einheit ist Sievert ( Sv )
- im Durchschnitt liegt Äquivalentsdosis bei 2,4 mSv/a
|