(lateinisch utilis: nützlich), Theorie der Ethik, des Rechtes und der Sozialphilosophie. Nach der Lehre des Utilitarismus kann eine Handlung dann als ethisch gut beurteilt werden, wenn sie für das Glück der meisten Menschen förderlich oder "nützlich" ist. Nützlich ist, was zum lustbetonten, befriedigten und glücklichen Leben eines Menschen beiträgt.
Der Utilitarismus darf nicht mit einer hedonistischen Ethik (die ethische Grundposition in der Philosophie, die den größtmöglichen Gewinn an Lust als erstrangig erstrebenswert ansieht. Zur Erreichung dieses Zieles kommt es darauf an, Unlust und Schmerz zu vermeiden.) verwechselt werden.
Die Schwierigkeit liegt jedoch darin herauszufinden was den Menschen nutzt, vor allem dann, wenn ein kurzfristiger Nutzen langfristigen Schaden anrichten kann. Ein weiteres Problem stellt sich in der Frage inwieweit das Allgemeinwohl die Interessen von Einzelnen missachten kann oder soll. (Beispiel: Energieproduktion, nützt der Bev. aber schadet der Umwelt)
Zwei Formen des Utilitarismus:
1. radikaler Handlungsutilitarismus: Für den Handlungsutilitaristen ist eine Handlung sittlich gut, wenn die tatsächlichen Folgen dieser Handlung zum allgemeinen und individuellen Wohl beitragen (Bespiel: Mülltrennung)
2. Regelutilitarismus: Für den ist eine Handlung dann sittlich gut, wenn die allgemeine Regel, nach der der Einzelne handelt, im allgemeinen nützlich ist (Beispiel)
Der Handlungsutilitarist müsste sich dann also immer fragen, wem und wie vielen nützt oder schadet meine Handlungsweise; der Regelutilitarist, was wäre, wenn alle so handelten wie ich jetzt handeln will.
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