Erreicht werden kann Kant's Ziel der Idee der Menschheit nur durch die Menschheit als Ganzes, welcher er vollkommene Selbstverantwortung zurechnet: "ich habe dich ausgerüstet mit allen Anlagen zum Guten. Dir kömmt es zu, sie zu entwickeln, und so hängt dein eignes Glück und Unglück von dir selbst ab" (von der "Vorsehung" an den Menschen gerichtete Worte, Kant in Cassirer, '22, S. 461). Demnach besitzt der Mensch grundsätzlich alle Fähigkeiten und Freiheiten, die er benötigt. Den Anlagen zum Guten fehle jedoch jegliche Art von Moralität, da diese der Mensch selbst aus sich hervorbringen müsse. Und da diese Einsicht und die Erziehung abhängig voneinander seien, könne der Weg zur Idee der Menschheit eben nur stückweise vorangehen (Kant in Cassirer, '22, S. 462).
Da eine Forderung den Menschen determiniere, er s o l l e gut sein, müsse die Möglichkeit, eben dieses zu erreichen, gegeben sein. Gute Menschen seien wir dann, wenn wir dem "Sollensruf des Gewissens f r e i w i l l i g Gehorsam leistet(en)" (Niethammer über Kant, '80, S. 111), unsere Handlungen also aus Freiheit dem Gesetz unterordneten. Man solle bei der Erziehung daher darauf achten, dass Kinder nicht aus Angst vor beispielsweise Strafe oder durch ein Hoffen auf eine gewisse Belohnung handeln (Niethammer über Kant, '80, S. 130). Kant's Pflichtbegriff wehrt sich somit gegen jede Glückseligkeits- und Nützlichkeitsmoral (Niethammer über Kant, '80, S. 82), weshalb auch das ,Gesetz der Natur' zur Moralitätsbegründung ungeeignet sei, da die Moral hierbei nicht freiwillig entstünde (Niethammer über Kant, '80, S. 100). Folglich ist moralische Erziehung im kantschen Sinne ausschliesslich als freie Selbst-erziehung zu verstehen (Niethammer über Kant, '80, S. 85). Die Vernunftsprinzipien würden bei der wahren Sittlichkeit demnach "gemäß dem kategorischen Imperativ zur obersten Maxime seines Lebenswandels" gemacht (Niethammer über Kant, '80, S. 86) und nur diese praktische Vernunft sei die wahre Quelle aller rechtlichen und sittlichen Gesetze (Niethammer über Kant, '80, S. 90).
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