Thomas von Aqusn und mit ihm praktisch die ganze mittelalterliche Philosophie
übernahmen weitgehend die Auffassung Aristoteles über das Naturrecht So wie die
menschliche Vernunft die göttliche spiegelt, sollte menschliche Gesellschaftsordnung die
göttliche abbilden. Der Vernunft, die die göttliche Ordnung und das göttliche Recht
erkennen könne, entspringe genau jenes Recht, das in Übereinstimmung mit dem
göttlichen Willen stehe.
Das Königtum von Gottes Gnaden war im Mittelalter die unangefochtene
Staatsordnung in ganz Europa. Die prinzipielle Existenz einer Form der Herrschaft war in
der christlichen Lehre beinhaltet welche die mittelalterliche Gesellschaft prägte.
Umstritten war die Frage, welche Rechte das Volk (den einzelnen Ständen)
gehören. Die Stände (die Adeligen und die Städte) mussten im Laufe der Jahrhunderte
um ihre Rechte erbittert kämpfen. Am erfolgreichsten war dieser Kampf scheinbar in
England, wo Koenig Johannes ohne Land im Jahre 1215 zum Erfassen der \"Magna Charta
libertatum\" (der Charta der Freiheiten) gezwungen wurde. Diese Charta führte
zu einer beträchtlichen Einschränkung der königlichen Willkür und einer, wenn auch
sehr limitierten \"Demokratisierung\" der englischen Gesellschaftsverhältnisse. Obwohl sie
ständliche Unterschiede anerkennt und von dem Ideal einer Franzosischen Revolution
(\"Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit\") noch weit entfernt ist, kann sie als Vorgängerin
der modernen Menschenrechtserklärungen angesehen werden. Gemäht der Charta
sollte der Herrscher durch einen \"Gro߬¬¬en Rat\" (25 Baronen) kontrolliert werden.
Daneben wurde unabhängige Gerichtsbarkeit eingeführt, jeder dürfte nur von
Standesgleichen gerichtet werden. Die Charta sprach allen Ständen Rechtssicherheit zu
und vergrößerte die Selbstverwaltung englischer Städte, insbesondere Londons.
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