Spricht man von Menschenrechten und positiven Rechten, kommt man auf den Begriff des
Grundrechts. Es besteht doch ein Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht. Beide
entspringen zwar dem gleichen Anliegen und zwar dem Schutz des einzelnen Bürgers vor einem
übermächtigen Staat. Sie sind inhaltlich gleich, nur in der Existenzweise sind sie verschieden.
Grundrechte sind institutionalisierte Menschenrechte.
Menschenrechte sind vorstaatliche Forderungen und Normen, sind in Form von Grundrechten
positiviert und somit verbindlich gewährleistet und idealerweise entspricht jedem abstrakt gefordertem
Menschenrecht ein konkret verwirklichtes Grundrecht.
Hier besteht natürlich die Gefahr von Missverständnissen.
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