Freiheit ist ein mehrdeutiger Begriff.
In der Ethik bedeutet Freiheit zum Beispiel die Fähigkeit des Menschen, selbst der Ursprung dessen
zu sein, was er will. Eine solche Freiheit des Willens ist die Voraussetzung für das Phänomen der
Verantwortung, ja der Sittlichkeit überhaupt. Eine solche Freiheit gehört zum Personsein des
Menschen.
Der Freiheitsbegriff in Zusammenhang mit den Menschenrechten beschreibt das Verhältnis zwischen
dem Individuum und alle anderen, das heißt der Allgemeinheit, soweit es äußerlich (rechtlich) geregelt
ist. Es geht um den rechtlich gewährten Spielraum, innerhalb dessen der Einzelne nach seinem Belieben
handeln und sich nach seinem Belieben entfalten darf. Er soll das tun können, ohne dass der Staat
eingreifen darf. Dieses ist ein politisches Freiheitsverständnis. Das Ziel der Forderung nach politischer
Freiheit ist die Freiheit als reale Möglichkeit, sich selbst nach Gesichtspunkten der Vernunft zu
bestimmen. Jedoch endet die eigene Freiheit dort, wo sie zu Lasten anderer geht. Es wäre aber
wirklich undurchführbar, diese Grenzen jedes mal neu herauszufinden oder auszuhandeln. Deshalb
braucht man in der Perspektive des menschenrechtlichen Denkens Gesetze und den Staat.
Im Artikel 4 der französischen Menschenrechtsdeklaration ist dies festgehalten.
"Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. Also hat die
Ausübung der natürlichen Rechte jedes Menschen keine Grenzen als jene, die den übrigen Gliedern
der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das
Gesetz bestimmt werden..
Auch Gleichheit ist kein eindeutiger Begriff.
Im Zusammenhang mit Menschenrechten kommt dem Begriff ein politisch rechtlicher Status zu.
Die Gleichheitsforderung beinhaltet also, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Freiheit habe,
ungeachtet aller faktischen Ungleichheiten. Sie wendet sich gegen Ordnungen, die die Menschen
aufgrund ihrer Abstammung, ihres Besitzes beziehungsweise ihres Einkommens, ihrer Konfession
oder ihres Geschlechts von vornherein und unabänderlich verschiedenen Klassen von Recht
zuweisen.
Ein Merkmal ist hier maßgeblich, nämlich das Merkmal des Menschseins. Die Tragweite dieser
Forderung kam erst allmählich zum Durchbruch. Die französische Menschenrechtserklärung hatte
zum Beispiel zunächst den Mann im Sinn. Heute ist es selbstverständlich, die Abschaffung der Sklaverei, die Emanzipation der
Juden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau usw. als eine Konsequenz der
menschenrechtlichen Gleichberechtigungsforderung zu begreifen. Früher war dies überhaupt keine
Selbstverständlichkeit. Dass dies heute so ist, ist eine Wirkung der Menschenrechtsidee und ihres
Ansatzes bei der seinsmäßigen Besonderheit des Menschen.Auch historisch lässt sich das nachweisen: die Aufhebung der Sklaverei in den amerikanischen Nordstaaten war nicht etwa das Ergebnis einer Revolte oder ein Akt humanitärer Großmut, sondern eine Schlussfolgerung, die die Gerichte aus dem Artikel der Verfassung zogen, der besagt, dass alle Menschen frei und gleich geboren seien.
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