Der an sich alte Gedanke des Naturrechts wurde wieder aufgenommen und neu durchdacht. Darunter wurde verstanden, daß jedem Menschen von Natur aus bestimmte Rechte zukommen. Diese Rechte sind das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Eigentum. Alle Menschen sind gleich, jeder ist frei geboren, deswegen soll er es auch bleiben. Der Staat hat die Aufgabe, diese natürlichen Rechte des einzelnen zu schützen. Es ist deshalb verständlich, daß in der damaligen Zeit des fürstlichen Absolutismus und der Leibeigenschaft, diese Gedanken ungeheuer revolutionär wirkten.
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