1. Gesetzesantrag an NR: a) Die gr. Mehrheit der Anträge legt die Regierung vor.
b) Initiativanträge: 5 Nationalratsabgeordnete: Unterschrift.
c) Volksbegehren mit mehr als 100.000 Stimmen
2. NR beschließt einfache Gesetze mit einfacher Mehrheit, Verfassungsgesetze mit 2/3 MH.
3. Bundesrat genehmigt (oder erhebt Einspruch: nochx Abstimmung im NR; IF positiv THEN Beharrungsbescheid.) BR hat aufschiebendes Veto.
4. Beurkundung d. d. BK und Unterschrift des BP
5. Kundmachung im BGB öffentl. Einsicht möglich.
6. Gesetz tritt in Kraft.
Bestimmte gesellschaftliche Bereiche wie z.B. Jugendschutz, Jagd, Fischerei, Bauordnung a.o.s. sind Landesgesetzen unterworfen werden mit sehr ähnlicher Prozedur im LT beschlossen.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Österreicher nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Passiv: 19; BP passiv: 36).
Das Wahlrecht ist:
. Direkt: keine WahlmännerInnen
. Persönlich: kein Vertreter
. Allgemein
. Gleich
. Geheim
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