Geschichte:
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- Vorgänger d. UNO war der Völkerbund
- Völkerbund wurde am 14.02.1919 ins Leben gerufen
- war internationale Staatenverbindung
- seine Satzung trat am 10.01.1920 in Kraft
- umfasste zeitweise 55 Mitgliedsstaaten(USA traten ihm nicht bei)
- nicht unbedingt Mittel für Frieden wurde ausgenutzt
- Grundgedanken d. UNO von Franklin D. Roosevelt
- wollte neue wirksame Weltorganisation schaffen
- 1941: Verkündung der Atlantikcharta gemeinsam mit GB Premierminister Winston Churchill
- System allg. Sicherheit Nachkriegsfriedenorganisation
- 01.01.1942: In Kraft treten d. Charta (26 Mitgliedsstaaten)
- durch Moskauer und Teheraner Erklärungen, Programm für internationale Staatenorganisation
- Gründung d. UNO durch USA, GB, UDSSR, China
- gemeinsam erarbeitete Charta am 26.06.1945 in San Francisco von 51 Staaten unterzeichnet
- diese wurde zur Charta d. UNO erklärt
- Unterzeichnungstag bis heute Tag d. Vereinten Nationen
- Mitglied kann jeder werden, d. d. Charta akzeptiert und unterzeichnet
- zur Zeit 188 Mitglieder (stand 1997)
Die Charta:
- völkerrechtlicher vertrag zwischen souveränen Staaten
- Präambel, 19 Kapitel, 111 Artikel
- um Charta zu ändern 2/3 Mehrheit in Generalversammlung nötig
- wichtigstes Ziel : Weltfriede
- Präambel / 1.Artikel: Wahrung d. Menschenwürde, Gleichheit aller
- 2. Artikel: Darlegung d. Grundsätze
- restlichen Artikel: Erläuterung d. Grundsätze, Zusammensetzung d. UNO
Organisation:
- für Umsetzung d. Ziele zahlreiche Nebenorgane geschaffen
- im Mittelpunkt stehen d. sechs Hauptorgane: Generalversammlung (Vollversammlung)
Sicherheitsrat
Sekretariat
Internat. Gerichtshof Treuhandschaftsrat
Wirtschafts- und Sozialrat
Generalversammlung:
- ist Parlament d. UNO
- jeder Staat hat eine Stimme, kann aber max. fünf Vertreter entsenden
- jährliche Sitzungsperiode
- im allg. Beschlüsse mit einfacher Mehrheit entschieden, wichtige mit 2/3 Mehrheit
- Beschlüsse nur für zustimmende Staaten verbindlich
Sicherheitsrat:
- kann als einziges Organ Beschlüsse für alle Mitglieder fassen
- für Ausarbeitung v. Abrüstungsplänen zuständig
- besteht aus fünf ständigen mitgliedern (China, USA, GB, Russland, Frankreich)
- zehn nichtständige Mitglieder v. Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt
- für Beschluss neun "ja" - Stimmen nötig, darunter d. v. den fünf ständigen Mitgliedern
- erteilt Mandat für Entsendung v. UN - Friedenstruppen
Sekretariat:
- verantwortlich für sämtliche Verwaltungsangelegenheiten
- geleitet v. Generalsekretär
- Generalsekretär v. Generalversammlung auf Empfehlung v. Sicherheitsrat auf fünf Jahre gewählt
- Internat. Behörde mit eigenem Beamtenstab
- sitz in N.Y., Zweigstellen in Genf, Wien und Nairobi
Internationaler Gerichtshof:
- besteht aus 15 Richtern
- Richter v. Generalversammlung und Sicherheitsrat getrennt auf neun Jahre gewählt
- Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Streitigkeiten, d. v. Mitgliedsstaaten unterbreitet werden
Finanzierung der UNO:
- jeder Mitgliedsstaat muss Beiträge zahlen
- Beiträge für jeden Staat v. Beitragsausschuss berechnet
- kein Staat darf mehr als 25 und weniger als 0,01 Prozent zahlen
- ca. d. hälfte d. Mitglieder zahlt nur d. 0,01%
- d. verfahren hat zur Folge, d. zehn Staaten 75% d. Haushaltes allein zahlen
- viele Staaten im Rückstand mit ihren Zahlungen
- für Friedensmissionen extra Fonds angelegt, durch zusätzliche Pflichtbeiträge finanziert
- für jede Operation besteht ein eigener Haushalt
- 15 Mitgliedsstaaten tragen 90% zum Operationshaushalt bei
- Staaten d. d. Truppen stellen, bekommen Vergütung
- Aufgrund d. Zahlungsaußenstände UNO ihrerseits in Rückständen bei Vergütungen
Quellen:
- MEYERS Universal Lexikon
- Gühnter Unser, Textzusammenstellung- Die UNO, München 1997
- Microsoft Encarta 2000 Lexikon
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