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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Machtbefugnisse der weiblichen aufseherinnen



- Die SS-Aufseherinnen besaßen die unmittelbare und direkte Herrschaft über die weiblichen Häftlinge. Mißhandlungen von Häftlingen wurden im Gegensatz zu Eigentumsdelikten geradezu lächerlich lapidar geahndet, daß Töten eines Häftlings durch \"fahrlässige Benutzung der Dienstwaffe\" zog gerade mal 5 Tage gelinden Arrest nach sich, während der Diebstahl von Reichseigentum mit drei Monaten Gefängnis und anschließender Entlassung bestraft wurde. Weiterhin wurden Aufseherinnen angehalten, bei der Bedrohung durch einen Häftling oder der Flucht eines Häftlings umgehend von der Schußwaffe gebrauch zu machen. Es war ebenfalls keine Seltenheit, daß Hundeführerinnen die Hunde auf Häftlinge losließen und manche Gefangene zu Tode gebissen wurden.

 
 

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